Landratsamt Fürstenfeldbruck
Nahverkehrsplan Landkreis Fürstenfeldbruck
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Zusammenfassung des Nahverkehrsplans

Im Folgenden sind die Inhalte der Kapitel und größeren Unterkapitel des Nahverkehrsplans zusammengefasst:


Nach allgemeinen Zielvorgaben für die Fortschreibung (Kapitel 1) sind die Rahmenbedingungen des ÖPNV im Landkreis Fürstenfeldbruck (Kapitel 2) dargelegt. Dabei handelt es sich um die konzeptionellen Grundlagen für den Landkreis wie das Leitbild nach dem Landesentwicklungsprogramm, die Ziele des Regionalplans, die Ergebnisse des Regionalen Nahverkehrsplans, des Leitbildes des Landkreises, des Klimaschutzkonzeptes, aus RES und der CO2-Bilanz ein. Zudem wurde der Arbeitsstand des Radwegekonzeptes aufgenommen.

Neben den in den Kapiteln 1 und 2 dargelegten planerischen Grundlagen sind zudem in Kapitel 3 die Daten des Landkreises zu den Themen Wohnen, Arbeiten, Schulen, Freizeit und Versorgung sowie tiefgehender zum Thema Verkehr aufgeführt.

Vor dem Hintergrund der Grundlagen in den ersten Kapiteln wird in Kapitel 4 das aktuelle ÖPNV-Angebot im Landkreis dargelegt und in Hinblick auf das Fahrplanangebot (Netzstruktur und Angebotsumfang) und die Fahrgastzahlen analysiert.

Zudem wird hier auf die vorhandene Infrastruktur (Haltestellen, Fahrzeuge und Bahnhöfe) eingegangen, auch in Bezug auf die Barrierefreiheit. Dies wird behandelt vor dem Hintergrund der zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 fordert. Dazu gehören neben der Information vor allem die eingesetzten Fahrzeuge und die Haltestellen bzw. Bahnhöfe. 

Die Umsetzung für die Fahrzeuge und Informationen erfolgt laufend, großer Handlungsbedarf besteht beim barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen. Von den insgesamt 871 Haltepunkten im Landkreis sind aktuell fünf vollständig (mit Hochbord, taktilem Leitsystem, stufenfreier Zuwegung und DFI-Anzeiger mit sog. Text-to-Speech-Funktion) bzw. 124 weitgehend barrierefrei (gleicher Ausbauzustand wie die vollständig barrierefreien Haltepunkte, nur ohne DFI-Anzeiger) gestaltet. Das entspricht ca. 14% aller Haltepunkte und zeigt einen entsprechenden Handlungsbedarf, aber auch, dass die Zahl der barrierefreien Haltestellen in den letzten fünf Jahren um ca. 10% gewachsen ist. Das spricht für das große Engagement der Kommunen und macht deutlich, dass das Haltestellenkataster als Planungsinstrument gut funktioniert.

In Kapitel 5 erfolgt eine Evaluation und Entwicklungsprognose für die räumliche und zeitliche ÖPNV-Erschließung vor dem Hintergrund der in Kapitel 2 aufgezeigten Ziele der verschiedenen Konzeptionen. Es wurde beispielsweise berechnet, dass 95,7% der Adressen im Landkreis in maximal 600 Meter fußläufiger Entfernung zu einer Bushaltestelle bzw. 1.200 Meter zu einem Bahnhof mit gleichzeitig mehr als 28 Abfahrten an einem durchschnittlichen Werktag liegen und damit sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden sind. Es gibt also bereits ein sehr gutes Basisangebot im ÖPNV, so dass in den nächsten Jahren die Zielsetzung eher bei einer Angebotsoptimierung auf Basis der tatsächlichen Nachfrage liegen wird.

Zudem wird auf das Thema der Anschlusssicherung (Bus zu Bus oder Bus zu S-Bahn/Regionalzug) und der Merkbarkeit des ÖPNV-Angebotes (vor allem des Fahrplanes) eingegangen. Hieraus werden erste Handlungsempfehlungen abgeleitet. Außerdem wird dargelegt, welche Informationsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger bestehen und wie sich das Tarifsystem und die Verkaufsorganisation verändern werden. Abschließend wird der Umsetzungsstand der Maßnahmen dokumentiert, die im aktuellen Nahverkehrsplan von 2019 festgehalten waren. Zusammengefasst waren im Nahverkehrsplan 2019 insgesamt 50 Maßnahmen enthalten, von denen 18 abschließend umgesetzt sind und 21 laufend umgesetzt werden. Auch die restlichen 11 sind momentan in Umsetzung, es ist somit keine Maßnahme mehr offen.

Den umfangreichsten Teil der Fortschreibung des Nahverkehrsplans bildet das Kapitel 6, in dem das Handlungskonzept zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebots im Landkreis festgehalten ist. Der erste Teil bezieht sich dabei auf allgemeine Zielstellungen und Qualitätsstandards des künftigen ÖPNV-Angebotes. Darin ist unter anderem die Definition der „ausreichenden Verkehrsbedienung“ im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthalten, einer der wichtigsten Punkte der Fortschreibung. Auf der Basis werden künftig Linienverkehrsgenehmigungen von der Regierung von Oberbayern geprüft und ggfs. erteilt. Die Definition wurde für den Nahverkehrsplan 2019 neu gefasst, etwa in Bezug auf Bedienzeiten und –häufigkeiten wie auch für Verkehrsachsen. In der vorliegenden Fortschreibung wurden die bewährten Vorgaben von 2019 übernommen.

Im Unterkapitel zur Weiterentwicklung der ÖPNV-Anbindung werden zunächst orts- und liniengebundene Maßnahmen zur punktuellen Verbesserung des Angebots beschrieben. Es sind Maßnahmen für Bereiche in Adelshofen, Alling, Egenhofen, Germering, Grafrath, Hattenhofen, Fürstenfeldbruck (Fliegerhorstgelände), Maisach, Puchheim und Schöngeising enthalten wie auch nachrichtlich für die Gemeinde Bachern im Landkreis Starnberg. Hinzu kommt eine Empfehlung für die Weiterentwicklung des MVV-RufTaxis.

Darüber hinaus wird die Schaffung bzw. Verbesserung der Anbindungen in die angrenzenden Landkreise Aichach-Friedberg, Dachau, Landsberg am Lech, und München empfohlen wie auch in die Landeshauptstadt München. Außerdem wird auf die Auswirkungen sich ändernder Rahmenbedingungen für den ÖPNV durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grund-schulkindern und die Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung eingegangen.

Ein weiteres Unterkapitel befasst sich mit dem Fahrzeugeinsatz im ÖPNV. Hier geht es zunächst um die Qualitätsstandards der jeweiligen Ausstattung, vor allem aber um die Umstellung auf alternative Antriebe. Es werden Hintergründe beleuchtet, die Vor- und Nachteile verschiedener Lösungen aufgezeigt und ein Umstellungsplan aller Linien im Landkreis gemäß der Zielsetzungen aus dem Leitbild von 2022 dargelegt. Dazu kommen Informationen zu den künftigen Anforderungen für Betriebshöfe und Abstellmöglichkeiten hinsichtlich der eingesetzten Fahrzeuge. Auch auf den Einsatz autonom fahrender Fahrzeuge wird kurz eingegangen.

Die nächsten beiden Unterkapitel befassen sich mit den Bushaltestellen und der weiteren Umsetzung von Barrierefreiheit im ÖPNV. Gemäß § 8 PBefG müssen Aufgabenträger in ihren Nahverkehrsplänen die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel berücksichtigen, das jeweilige ÖPNV-Angebot bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Thematik wurde für die Bushaltestellen im Landkreis bereits im Nahverkehrsplan 2019 mittels eines einheitlichen und verbindlichen Standards geregelt. Hierzu wurden alle Haltestellen im Landkreis erfasst und anschließend entsprechend ihrer Ein- und Aussteiger-zahlen und dem jeweiligen Umfeld (nachfrageerzeugende Einrichtungen wie Krankenhäuser, Versorgungseinrichtungen, Schulen, Pflegeheime, etc.) kategorisiert (Kategorien A: hohe verkehrliche Bedeutung bis D: derzeit geringe verkehrliche Bedeutung). Jede Haltestelle soll über eine Mindestausstattung bzgl. Barrierefreiheit und Service verfügen, das sind generelle Ausstattungsmerkmale wie Informationen, Aufenthaltsflächen oder Beleuchtung. Je höher eine Haltestelle kategorisiert ist, desto größer sind die Anforderungen an deren Ausstattung, wobei für jede Kategorie ein Mindeststandard und ein Zielstandard definiert werden. So kann eine stufenweise Umsetzung leichter geplant werden. Dieser abgestufte Standard wurde hier erneut aufgegriffen und dargestellt. 

Im Unterkapitel zur Verkehrsinfrastruktur wird, abgesehen vom Haltestellenausbau für die Fahrgäste, auch die Notwendigkeit der Einrichtung von sanitären Einrichtungen für das Fahrpersonal an Endhaltestellen thematisiert. Zudem werden die Pläne zum Aufbau eines landkreisweiten Netzes mit 67 Rad- und Mobilitätspunkten erläutert. Diese verknüpfen verschiedene Verkehrsangebote durch kurze Wege miteinander und ermöglichen dadurch dem Fahrgast mehr Flexibilität bei der Routenplanung. Grundlegendes Merkmal ist die Verknüpfung von Regionalzug, S-Bahn und Regionalbussen mit einem Bikesharing-System und teilweise mit Lastenradsharing-Angeboten, ergänzt durch Abstellmöglichkeiten für das eigene Fahrrad und weitere entsprechende Radinfrastruktur. Dadurch erhöht sich die Flexibilität des Angebots und der ÖPNV kann besser auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung eingehen. Für jeden Fahrgast wird so je nach Reisezweck die Planung eines individuellen Reiseweges ermöglicht: bei einem Einkauf geht es um Stauraum, bei einer Freizeitfahrt um Komfort und Spaß, bei beruflichen Wegen um die Reisezeit. Zudem sind Leih-Systeme rund um die Uhr an allen Tagen verfügbar.

Gemäß der Forderung des PBefG zur weitgehenden Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 wurde im Nahverkehrsplan ein zeitliches Umsetzungskonzept entwickelt, das die Haltestellen entsprechend ihrer Kategorie priorisiert und darüber hinaus den aktuellen Ausbaustand der Barrierefreiheit an der Haltestelle und den Zeithorizont für den Ausbau festhält. In der Workshop-Reihe für die aktuelle Fortschreibung wurde vor allem mit den Vertretern der Kommunen eine im Vergleich zum Ausbaukonzept aus dem Nahverkehrsplan 2019 neue zeitliche Staffelung der Ausbauhorizonte des barrierefreien Umbaus festgelegt, um die finanziellen und planerischen Kapazitäten der Kommunen besser zu berücksichtigen: Wurde vorher der Ausbauhorizont einheitlich gemäß der Haltestellenkategorie festgelegt, so wird dieser nun gestaffelt nach der jeweiligen Einwohnerzahl. Die einwohnerstarken Städte Fürstenfeldbruck, Germering und Olching bauen bspw. gemäß der neuen Vereinbarung sechs Haltestellen pro Jahr barrierefrei aus, die Kommunen Eichenau, Gröbenzell, Maisach und Puchheim je vier Haltestellen pro Jahr und die kleineren Gemeinden zwei Haltestellen pro Jahr. 

Dies wurde intensiv mit den Kommunen abgestimmt und entsprechend im Haltestellenkataster für die Haltepunkte festgehalten. Hier kann auch eine notwendige zeitliche oder bauliche Ausnahmebegründung eingetragen werden, wenn ein Haltepunkt nicht bis zum 01. Januar 2022 barrierefrei ausgebaut werden konnte, obwohl seitdem eigentlich schon der Rechtsanspruch auf einen barrierefrei nutzbaren ÖPNV besteht. Die Ausnahmeregelungen ermöglichen bei entsprechender Begründung eine zeitlich versetzte Umsetzung des barrierefreien Ausbaus, können aber nicht gänzlich davon befreien. 

Ziel ist es, das Haltestellenkataster nach der Beschlussfassung zum Nahverkehrsplan weiterzuführen. Damit erhalten Landratsamt und Landkreiskommunen ein hilfreiches Planungsinstrument, das gegebenenfalls auch als Basis für eine interkommunale Zusammenarbeit beim Haltestellenausbau dienen kann. Vorgesehen ist eine jährliche Teilfortschreibung zur Einreichung bei der Regierung von Oberbayern, um den Fortschritt beim Haltestellenausbau zu dokumentieren. Auch Kommunen, die sich bisher noch nicht an dem Haltestellenkataster beteiligen, können sich so auch später noch einbringen und vom Kataster profitieren.

Das Unterkapitel zu Tarif und Vertrieb zeigt die Möglichkeiten der seit 2019 in Umlauf gebrachten Chipkarte auf. Die Chipkarte ist fälschungssicher, langlebig und datengeschützt. Deshalb sollen schrittweise alle verschiedenen Fahrkarten im MVV-Gebiet auf Chipkarte umgestellt werden. Damit gibt es dann zwei Möglichkeiten für die Fahrkartennutzung: entweder man nutzt die Smartphone-App des MVV, die ist schnell und flexibel, oder man nutzt die Chipkarte, die ist diskriminierungsfrei und anonym.

Das Ziel ist es, die Chipkarte zu einer Mobilitätskarte weiterzuentwickeln, auf die neben Fahrkarten etwa auch Eintrittskarten für öffentliche Einrichtungen wie Museen oder Bäder geladen oder beispielsweise Bücher in der Bücherei ausgeliehen werden können.

Auch wird in dem Unterkapitel auf die „Mobilitätsplattform Bayern“ eingegangen und die Planung für den elektronischen Tarif, der Ende 2024 starten wird, vorgestellt.

Im abschließenden Unterkapitel geht es um Marketing und Fahrgastmanagement, denn all die vorgestellten Angebotsentwicklungen werden nur gut angenommen werden, wenn auch entsprechend darüber informiert wird. Es werden verschiedene Informations- und Kommunikationskanäle aufgezeigt und es wird auf die bestehenden Printprodukte sowie insbesondere die unterschiedlichen digitalen, telefonischen und persönlichen Informationsmöglichkeiten eingegangen. Darüber hinaus werden Empfehlungen für die zukünftige Entwicklung der Aktionen und Veranstaltungen zum Thema Mobilität ausgesprochen. Hervorzuheben sind hier die „Schnupperaktionen“ und die sog. „Mobile Wundertüte“. 

Auch für die Mobilitätsbildung, beispielsweise mit dem Bustraining für Vor- und Grundschulkinder oder Seniorinnen und Senioren, sowie für das Beschwerdemanagement sind die jeweiligen Auf-gabengebiete dargelegt und Maßnahmen zur Weiterentwicklung festgehalten.

Kapitel 7 gibt eine kurze Übersicht zu den Umsetzungsstufen für die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen.

Den aktuellen Nahverkehrsplan können Sie hier einsehen. 

Der Anlagenteil 2, das Haltestellenkataster, dient als internes Planungsinstrument für die Landkreiskommunen und das Landratsamt und kann aus Datenschutzgründen bezüglich der enthaltenen Fotos nicht veröffentlicht werden. 

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