Landratsamt Fürstenfeldbruck
wertDaten
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Aktuelles

Informationen zum aktuellen Stand der Veröffentlichung von sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (wertDaten) nach § 193 (5) BauGB und § 20 ImmoWertV 2021 für den Grundstücksmarkt im Landkreis Fürstenfeldbruck:

wertDatenBisher erschienenIn VorbereitungVeröffentlichung
Gebäudefaktoren für EFH/ZFH und ETW in MFH*01/2017 – 12/2022
01/2023 – 12/2024
 12/2023
07/2025
Sachwertfaktoren2019 - 2025 01/2026
Liegenschaftszinssätzekeine evtl. Ende 2026
Ertragsfaktorenkeine evtl. Ende 2026

* EFH = Einfamilienhaus, ZFH = Zweifamilienhaus, ETW = Eigentumswohnung, MFH = Mehrfamilienhaus

Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:

"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."

Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:

LeistungGebühr
wertDaten
je Sachwertfaktor115 €
je Gebäudefaktor85 €
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte
je Bodenrichtwert25 €

Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung

(nur für Sachverständige, Mindestabnahme 4 Vergleichspreise)

je Vergleichspreis25 €
Verpflichtungserklärung50 €
Aktueller Geschäftsstellenbericht / Ältere Ausgaben (ab 2010)
aktuell50 €
ältere Ausgaben30 €

Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor. Die aufgeführten Leistungen sind nicht steuerbar nach § 2b Satz 1 UStG.

Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.

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