- Bürgerservice08141-519 999
Naturschutzorganisationen im Landkreis
In unserem Landkreis Fürstenfeldbruck gibt es viele Organisationen die mit dem Landratsamt Fürstenfeldbruck zusammenarbeiten.
Naturschutzbeirat
Bei den Unteren Naturschutzbehörden ist zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung ein Naturschutzbeirat gebildet.
Der Beirat setzt sich aus sachverständigen Personen aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz, einschließlich Vertretern der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Naturschutzverbände zusammen. Der Naturschutzbeirat beim Landratsamt Fürstenfeldbruck besteht aus fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern. Derzeitige Zusammensetzung:
Beiratsmitglieder: Eugenie Scherb (Bund Naturschutz), Prof. Dr. Ernst-Gerhard Burmeister (Biologe), Hans-Jürgen Gulder (Forstwirtschaft), Robert Reichlmayr (Landwirtschaft), Simon Weigl (Landesbund für Vogelschutz)
Stellvertretende Mitglieder: Maria Marosvoelgyi (Fischerei), Katharina Platzdasch (Landesbund für Vogelschutz), Holde Tietze-Härtl (Bund Naturschutz), Gero Brehm (Forstwirtschaft), Matthias Heitmayr (Landwirtschaft)
Naturschutzwacht
Zur Unterstützung der Unteren Naturschutzbehörde besteht im Landkreis Fürstenfeldbruck eine Naturschutzwacht. Die Angehörigen der Naturschutzwacht sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde im Außendienst. Die Naturschutzwächter haben vor allem die Aufgabe, vor Ort durch Aufklärung, Beratung und Information Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege zu wecken. Darüber hinaus beteiligen sie sich an Artenschutzmaßnahmen. Sie erfassen und melden der Naturschutzbehörde Veränderungen in der Natur, insbesondere im Bereich von Schutzgebieten und kartierten Biotopen. Allerdings hat die Naturschutzwacht auch die hoheitliche Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, zu verhüten, zu unterbinden, festzustellen und bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken. Im Rahmen dieser Aufgabe haben die Naturschutzwächter u.a. die Befugnis, die Personalien festzustellen und einen Platzverweis auszusprechen. Die Naturschutzwächter tragen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen und führen einen Dienstausweis mit, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.