Landratsamt Fürstenfeldbruck
Naturschutz
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Förderprogramme

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratamtes Fürstenfeldbruck ist für die Abwicklung der verschiedenen Naturschutzförderprogramme zuständig.

Im Rahmen dieser Programme werden Landwirte, Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände für naturverträgliche Nutzungsweisen und landschaftspflegerische Leistungen entlohnt.

Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist ein wichtiges Instrument der Naturschutzpolitik der Staatsregierung zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Wichtige Termine für das Kalenderjahr Durch Verträge über naturschonende landwirtschaftliche Bewirtschaftungsweisen und Pflegemaßnahmen sollen 

  • ökologisch wertvolle Lebensräume für die Tier- und Pflanzenarten
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen gesichert, entwickelt und verbessert und
  • die Leistungen der Landwirtschaft zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt des natürlichen Lebensraumes und der Landschaft angemessen entgolten werden.

 

Verträge und Maßnahmen zum Förderprogramm

Durch Verträge soll der arbeitswirtschaftliche Mehraufwand angemessen ausgeglichen werden, der dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der naturschonenden land-, forst- oder fischerei-wirtschaftlichen Bewirtschaftung entsteht. Maßnahmen für bestimmte land- und forstwirtschaftliche Flächen werden in einer naturschutz-fachlich definierten Gebietskulisse vereinbart. Die einzelnen Maßnahmen, bestehend aus einer Grundleistung für den Biotoptyp und Zusatzleistungen, können flexibel kombiniert werden, um den unterschiedlichen naturschutzfachlichen Anforderungen, z.B. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Einhaltung von Mahdzeitpunkten oder Einsatz von Spezialmaschinen zu entsprechen. Der Vertrag wird in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen.

Umfang der Förderung:

Die Hektarsätze für die einzelnen Maßnahmen können im Detail ebenfalls der Maßnahmenübersicht entnommen werden.

Bewilligungen:

Die fachliche Beratung zum Förderprogramm erfolgt durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen Bereich die Fläche liegt. Die Untere Naturschutzbehörde legt gemeinsam mit dem Antragsteller die zu fördernden Maßnahmen in Bewertungsblättern fest. Diese Unterlagen sind zur Antragstellung beim für die Fläche zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einzureichen. Die Antragstellung muss innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (in der Regel Herbst des Jahres) erfolgen 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Bewirtschafter der für Maßnahmen vorgesehenen Grundstücke
  • Anerkannte Naturschutzverbände
  • Landschaftspflegeverbände, sowie Vereine und Organisationen, die sich satzungsgemäß dem Naturschutz und der Landschaftspflege widmen
  • Kommunale und Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse.

 

 Statistiken

Im Rahmen der Landschaftspflege und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Die Maßnahmen dienen in erster Linie dem Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur sowie der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie. Antragsberechtigt sind Verbände wie z.B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine, Kommunen und Privatpersonen. Die Anträge für das laufende Jahr sind nach vorheriger Absprache beim Landratsamt Fürstenfeldbruck als Unterer Naturschutzbehörde einzureichen. Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern als Höhere Naturschutzbehörde.

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