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Erholung in der Natur
Nach den Bestimmungen der Bayerischen Verfassung und des Bayerischen Naturschutzgesetzes hat jedermann das Recht auf den Genuss von Naturschönheiten und auf die Erholung in der freien Natur, solange die Ausübung dieses Rechts gemeinverträglich ist. Hierzu dürfen grundsätzlich alle Teile der freien Natur von jedermann unentgeltlich betreten werden. Zum Betretungsrecht gehört auch das Reiten. Allerdings findet das Betretungsrecht immer dort seine Grenzen, wo Rechte anderer betroffen sind. Dazu gehört insbesondere die Beachtung landwirtschaftlicher Belange. Das heißt, landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der sogenannten Nutzzeit (die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte; bei Grünland, die Zeit des Aufwuchses) nur auf vorhandenen Wegen betreten, oder beritten werden. In den Verordnungen über Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile sind weitergehende Einschränkungen des Betretungsrechts, des Reitens oder der Zulässigkeit von Freizeitaktivitäten wie Zelten, Grillen, Boot fahren und Ähnliches geregelt. Die dazugehörige Verordnung finden Sie in der Infobox unter Downloads.
Wichtig für Reiter Für das Reiten gilt ferner dieVerordnung über die Kennzeichnung von Reitpferden.
Wichtig für Bootfahrer Besonders hervorzuheben ist das zeitlich beschränkte Bootfahrverbot für die Amper. Das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß und Ähnlichem ist in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos“ und „Amperauen mit Leitenwäldern" zwischen Fürstenfeldbruck und Schöngeising“ jedes Jahr vom 1. März bis einschließlich 15. Juli verboten. Das bedeutet, dass von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck die Amper in dieser Zeit für Freizeitkapitäne gesperrt ist. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten, die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen helfen, Störungen zu vermeiden. Die Untere Naturschutzbehörde bedankt sich ganz herzlich für Ihr Verständnis!
Zur besseren Orientierung finden Sie hier eine Übersicht.