Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umtausch, Verlängerung und Ersatz
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Verlängerung Fahrerlaubnis Bus, LKW, 95 FQN (Module)

 

Gültigkeit einer Verlängerung

Generell können die Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E und DE nach positiver Gesundheitsüberprüfung und der Fahrerqualifizierungsnachweis nach Überprüfung der Weiterbildungen (Module) im Berufskraftfahrerqualifikationsregister um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

 

Gültigkeit Sonderfall Klassen C1 / C1E

Für die Berechnung der Gültigkeit der Klassen C1 und C1E ist entscheidend, wann diese erteilt wurden:

  • Altklasse 3 (bis 31.12.1998) erteilt, die Klassen C1 und C1E sind nach dem Umtausch in das neue Scheckkartenformat unbegrenzt gültig.
  • Erteilung 01.01.1999 - 27.12.2016, die Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig und müssen dann immer um 5 Jahre verlängert werden.
  • Erteilung ab dem 28.12.2016, die Klassen C1 und C1E wurden für 5 Jahre erteilt und müssen immer um 5 Jahre verlängert werden.

 

Altklasse 2

Wenn Sie im Besitz der Altklasse 2 (jetzt C/CE) sind, ist diese bis zu zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig und muss dann immer regulär um 5 Jahre verlängert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteiltung in der Regel nur bis zum vollendeten 55. Lebensjahr möglich.  

 

Fahrerqualifizierungsnachweis FQN (Schlüsselzahl 95, Module)

Der Nachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für gewerblich Fahrende (Schlüsselzahl 95; Module), wird auf einer seperaten Scheckkarte ausgestellt, dem sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). 

Aktuelle Grundqualifikationen und Weiterbildungen müssen von der schulenden Stelle an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gemeldet werden, das von uns zur Überprüfung der Qualifiktion abgerufen werden muss. Nur wenn alle notwendigen Nachweise in diesem Register ersichtlich sind kann von uns ein FQN ausgestellt werden.

In der derzeiten Übergangsphase werden auch noch analoge Nachweise der letzten fünf Jahre nach Prüfung durch uns anerkannt. 

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann einzeln oder in Kombination mit der Verlängerung der Klassen beantragt werden. 

 

Unterlagen und Kosten:

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führerschein (Original; das Sichten und Befristen durch Anbringen eines Befristungsaufklebers ist für die Bearbeitung zwingend erforderlich! Fahrten im Inland sind ohne Führerschein problemlos möglich, bei Rückfragen, z.B. der Polizei, verweisen Sie bitte auf uns!)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nur bei D-Klassen zusätzlich: ab dem 50. Lebensjahr auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten)
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen)
  • Gebühr: 

    • Führerschein: 43,80 € inkl. 5,00 € Direktversand
    • Fahrerqualifizierungsnachweis: 32,50 € inkl. 5,00 € Direktversand

    Mehrkosten sind im Einzelfall möglich!

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