Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umtausch, Verlängerung und Ersatz
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Verlängerung Fahrerlaubnis Bus, LKW, 95 FQN (Module)

 

Gültigkeit einer Verlängerung

Generell können die Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E und DE nach positiver Gesundheitsüberprüfung um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

 

Gültigkeit Sonderfall Klassen C1 / C1E

Bei diesen Klassen ist entscheidend, wann sie erteilt wurden:

  • Altklasse 3 (bis 31.12.1998) erteilt, die Klassen C1 und C1E sind nach dem Umtausch in das neue Scheckkartenformat unbegrenzt gültig.
  • Erteilung 01.01.1999 - 27.12.2016, die Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig und müssen dann immer um 5 Jahre verlängert werden.
  • Erteilung ab dem 28.12.2016, die Klassen C1 und C1E wurden für 5 Jahre erteilt und müssen immer um 5 Jahre verlängert werden.

 

Altklasse 2

Wenn Sie im Besitz der Altklasse 2 (jetzt C/CE) sind, ist diese bis zu zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig und muss dann immer regulär um 5 Jahre verlängert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteiltung in der Regel nur bis zum vollendeten 55. Lebensjahr möglich.  

 

 

Unterlagen und Kosten:

  • Antragsformular
  • Personalausweis (mit korrekter Wohnanschrift) oder Reisepass
  • Führerschein
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, bei den D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen)
  • Gebühr: 38,80 €
  • bei gewerblichen Nutzung (Schlüssel 95) sind Weiterbildungen (Module) vorzulegen, falls diese gleichzeitig verlängert wird. Die Eintragung erfolgt auf einer gesonderten Scheckkarte (Fahrerqualifizierungsnachweis), für deren Ausstellung eine Gebühr von 32,50 € erhoben wird.
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