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Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, D und DE werden für längstens 5 Jahre erteilt. Sie werden auf Antrag jeweils bis zu 5 Jahren verlängert. Für Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E gilt diese Regelung ebenfalls, wenn diese ab 28.12.2016 erteilt wurden. Fahrerlaubnisse der Klasse C1 und C1E werden bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt, danach auf Antrag jeweils bis zu 5 Jahren verlängert. Diese Regelung gilt für Fahrerlaubnisse, welche im Zeitraum vom 01.01.1999 bis 27.12.2016 erteilt wurden. Inhaber alter Fahrerlaubnisse der Klassen 2 und 3 dürfen Fahrzeuge und Kombinationen, die in die Klassen C und CE fallen, kraft Gesetzes nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres führen. Die Fahrerlaubnis wird auf Antrag, verbunden mit einer Umstellung auf den Kartenführerschein bis zu 5 Jahren verlängert.
Unterlagen und Kosten:
- Antragsformular
- Personalausweis (mit korrekter Wohnanschrift) oder Reisepass
- Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung, bei den D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen)
- Gebühr: 38,80 €
- bei Verlängerung der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D, DE ist ggf. eine Weiterbildung durch Module (Mehrkosten von 28,60 €) erforderlich, wenn die Klassen zur gewerblichen Nutzung (SZ 95) benötigt werden