Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umtausch, Verlängerung und Ersatz
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Verlängerung Fahrerlaubnis Bus, LKW, 95 FQN (Module)

Die Verlängerung von LKW-Klassen (C1, C1E, C und CE) steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

 

Gültigkeit einer Verlängerung

Generell können die Fahrerlaubnisklassen C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E und DE nach positiver Eignungsüberprüfung und der Fahrerqualifizierungsnachweis nach Überprüfung der Grundqualifizierung und der Weiterbildungen (Module) im Berufskraftfahrerqualifikationsregister um bis zu 5 Jahre verlängert werden.

 

Achtung! Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor Ablauf der Klassen stellen, ohne die restliche Laufzeit zu verlieren! Die Bearbeitung des Antrages und eine eventuelle Eignungsüberprüfung bei gesundheitlichen Einschränkungen nimmt geraume Zeit in Anspruch. Deshalb bitten wir speziell die Berufskraftfahrer (LKW und Bus) Ihren Antrag frühzeitig zu stellen!

 

Sonderfall Gültigkeit Klassen C1 / C1E

Für die Berechnung der Gültigkeit der Klassen C1 und C1E ist entscheidend, wann diese erteilt wurden:

  • Altklasse 3 (bis 31.12.1998 erteilt), die Klassen C1 und C1E sind nach dem Umtausch in das neue Scheckkartenformat unbegrenzt gültig. Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig und kann dann immer um 5 Jahre verlängert werden.
  • Erteilung 01.01.1999 - 27.12.2016, die Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig und kann dann immer um 5 Jahre verlängert werden.
  • Erteilung ab dem 28.12.2016, die Klassen C1 und C1E wurden für 5 Jahre erteilt und können immer um 5 Jahre verlängert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteilung nur innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre möglich.  

 

Altklasse 2

Wenn Sie im Besitz der Altklasse 2 (jetzt C/CE) sind, ist diese bis zu zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig und muss dann immer regulär um 5 Jahre verlängert werden.

Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteilung nur innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre möglich.  

 

Fahrerqualifizierungsnachweis FQN (Schlüsselzahl 95, Module)

Der Nachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für gewerblich Fahrende (Schlüsselzahl 95; Module), wird auf einer seperaten Scheckkarte ausgestellt, dem sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). 

Aktuelle Grundqualifikationen und Weiterbildungen müssen von der schulenden Stelle an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gemeldet werden, das von uns zur Überprüfung der Qualifikation abgerufen werden muss. Nur wenn alle notwendigen Nachweise in diesem Register ersichtlich sind kann von uns ein FQN ausgestellt werden.

In der derzeitigen Übergangsphase werden auch noch analoge Nachweise der letzten fünf Jahre nach Prüfung durch uns anerkannt. 

Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann einzeln oder in Kombination mit der Verlängerung der Klassen beantragt werden. 

 

Unterlagen und Kosten:

  • Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Führerschein (Original; das Sichten und Befristen durch Anbringen eines Befristungsaufklebers ist für die Bearbeitung zwingend erforderlich! Fahrten im Inland sind ohne Führerschein problemlos möglich, bei Rückfragen, z.B. der Polizei, verweisen Sie bitte auf uns!)
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift (siehe dritte Seite Antragsformular)
  • Augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nur bei D-Klassen zusätzlich: ab dem 50. Lebensjahr auch medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten)
  • Erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen)
  • Gebühr: 

    • Führerschein: 45,00 € inkl. 5,00 € Direktversand
    • Fahrerqualifizierungsnachweis: 35,00 € inkl. 5,00 € Direktversand

    Mehrkosten sind im Einzelfall möglich!

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