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Dienstfahrerlaubnisse
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Dienstfahrerlaubnisse (Bundeswehr, Polizei usw.) berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis hat die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren eine (allgemeine) Fahrerlaubnis zu erwerben.
Unterlagen und Kosten:
- Antragsformular
- VHK mit eigenhändiger Unterschrift
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Dienstführerschein oder, nach Ausscheiden aus dem Dienst, Originalbescheinigung über Besitz und Umfang der Dienstfahrerlaubnis (Formblatt)
- Gebühr: 39,60 €
Die Erteilung der Fahrerlaubnis in einem vereinfachten Verfahren ist während eines bestehenden Dienstverhältnisses oder innerhalb von 2 Jahren seit dem Ausscheiden aus dem Dienst möglich.