- Bürgerservice08141-519 999
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Dienstfahrerlaubnisse (Bundeswehr, Polizei usw.) berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Der/Die Inhaber/in einer Dienstfahrerlaubnis hat die Möglichkeit, in einem vereinfachten Verfahren diese Dienstfahrerlaubnisse in eine (allgemeine) Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.
Unterlagen und Kosten:
- Antragsformular
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Dienstführerschein oder, nach Ausscheiden aus dem Dienst, Originalbescheinigung über Besitz und Umfang der Dienstfahrerlaubnis (Formblatt)
- Gebühr: 39,60 €
Die Erteilung der Fahrerlaubnis in einem vereinfachten Verfahren ist während eines bestehenden Dienstverhältnisses oder innerhalb von 2 Jahren seit dem Ausscheiden aus dem Dienst möglich.