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Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Dienstfahrerlaubnisse (z. B. Bundeswehr, Polizei) berechtigen ausschließlich zum Führen von Dienstfahrzeugen. Inhaberinnen und Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis können diese in einem vereinfachten Verfahren in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen oder eine Übertragung der Gültigkeit von befristeten Klassen beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich in einem bestehenden Dienstverhältnis befinden oder nicht länger als zwei Jahre aus dem Dienst ausgeschieden sind.
Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres zivilen (falls vorhanden) sowie Ihres dienstlichen Führerscheins hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular
- VHK-Kontrollblatt
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie von Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)
- ziviler Führerschein (falls bereits vorhanden, im Original)
- Kopie des gültigen Dienstführerscheins oder, nach Ausscheiden aus dem Dienst, Originalbescheinigung über Besitz und Umfang der Dienstfahrerlaubnis (Formblatt)
Gebühr:
- 45,00 € inkl. Direktversand (Bezahlung vor Ort)
- Mehrkosten sind im Einzelfall möglich.
Sie werden automatisiert per E-Mail über den Abschluss der Bearbeitung ihres Antrags und die Bestellung ihres Führerscheins informiert. Dies erfolgt nur, wenn Sie auf dem neuen Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben und der Kontaktaufnahme per E-Mail zugestimmt haben.
