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Ersatzführerschein
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Ein Ersatzdokument kann durch viele Situationen notwendig werden, die häufigsten sind ein Verlust / Diebstahl, eine Namensänderung oder ein Defekt.
Bei Verlust oder Diebstahl empfehlen wir zur Vermeidung unnötiger Kosten, einige Zeit bis zur Antragstellung zu warten. Da viele verlorene oder gestohlene Führerscheine nachträglich bei den Besitzern wieder aufgefunden oder diesen zugeschickt werden.
Sollte Ihr letzter Führerschein ein Papierdokument (Ausstellung vor 1999) gewesen sein, muss die Ausstellung eines Ersatzdokumentes aus technischen Gründen als Pflichtumtausch bearbeitet werden. Klicken Sie bitte HIER für weitere Informationen.
Als kontaktarme Möglichkeit der Antragstellung bieten wir neben dem schnelleren und vollständig digitalen Weg an, den Antrag auf ein Ersatzdokument auf dem Postweg abzuwickeln. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde ein:
Unterlagen und Kosten:
- Antragsformular
- Kopie Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
- Führerschein (Original; falls vorhanden, das Sichten und Befristen durch Anbringen eines Befristungsaufklebers ist für die Bearbeitung zwingend erforderlich! Fahrten im Inland sind ohne Führerschein problemlos möglich, bei Rückfragen, z.B. der Polizei, verweisen Sie bitte auf uns!)
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- Gebühr:
- Verlust/Diebstahl: 39,30 € inkl. 5,00 € Direktversand
- Namensänderung/Defekt: 27,00 € inkl. 5 € Direktversand
Bitte überweisen Sie die anfallenden Gebühren erst nach Erhalt der Kostenrechnung, unter Angabe des Buchungszeichens.
Ihr bisheriger Führerschein (falls vorhanden) wird Ihnen mit der Kostenrechnung zurückgesendet.
Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr neuer Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Zustellung erfolgt dann in ca. 2-3 Wochen per Einwurf-Einschreiben an die amtliche Meldeadresse, die ausschließlich zu diesem Zweck an die Bundesdruckerei übermittelt wird. Sie müssen daher sicherstellen, dass die Zustellung auch erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Unzustellbarkeit muss der Führerschein vor Ort abgeholt werden. Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde Fürstenfeldbruck. Mit Zustellung des neuen Führerscheins verliert der bisherige schon befristete Führerschein seine Gültigkeit.
