Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umtausch, Verlängerung und Ersatz
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Umtausch Kartenführerscheine

Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

 

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Dabei läuft lediglich der Führerschein als amtliches Dokument ab; nicht die eigentliche Fahrerlaubnis. Nach § 24a Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 18. Januar 2033 in befristete Dokumente umgetauscht werden.

Zum Zwecke einer reibungslosen Umsetzung für alle Beteiligten wurde mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung 2019 ein stufenweiser Pflichtumtausch vom Gesetzgeber beschlossen. Die Umtauschfrist bestimmt sich bei Führerscheinen (Altklassendokumente), die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bei Führerscheinen, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, bestimmt sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.

Den folgenden Tabellen können Sie entnehmen, ob und bis wann Sie vom Pflichtumtausch betroffen sind:

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

Scheckkartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

 

Bitte beachten Sie auch, dass Sie Ihren vor 01.01.1999 ausgestellten grauen oder rosa Papierführerschein bereits vorzeitig umtauschen lassen müssen, wenn Sie:

     

    Unterlagen und Kosten:

    • Antrag Umtausch Papierführerschein
    • Antrag Umtausch Kartenführerschein der ersten Generation (Ersatz)
    • Personalausweis (mit korrekter Wohnanschrift) oder Reisepass (Kopie)
    • Führerschein (Original)
    • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
    • VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
    • Gebühr: 25,30 €, wenn mit einer Verlängerung der Fahrberechtigung verbunden: 38,80 € (für den Direktversand werden 5 € zusätzlich erhoben)

     

    Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs besteht die Möglichkeit, den Umtausch auf dem Postweg abzuwickeln.

    Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

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