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Umtausch Kartenführerscheine
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen nach spätestens 15 Jahren erneuert werden. Dabei läuft lediglich der Führerschein als amtliches Dokument ab, nicht die eigentliche Fahrerlaubnis. Nach § 24a Abs. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 18. Januar 2033 in befristete Dokumente umgetauscht werden.
Zum Zwecke einer reibungslosen Umsetzung für alle Beteiligten wurde mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung 2019 ein stufenweiser Pflichtumtausch vom Gesetzgeber beschlossen. Die Umtauschfrist bestimmt sich bei Führerscheinen (Altklassendokumente), die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Bei Führerscheinen, die nach dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind, bestimmt sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr.
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, bis wann Sie Ihren Kartenführerschein umtauschen müssen:
Scheckkartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins (ersichtlich unter 4a auf dem Führerschein) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Unterlagen und Kosten:
- Antrag Umtausch Kartenführerschein der ersten Generation (Ersatz)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Führerschein (Original; das Sichten und Befristen durch Anbringen eines Befristungsaufklebers ist für die Bearbeitung zwingend erforderlich! Fahrten im Inland sind ohne Führerschein problemlos möglich, bei Rückfragen, z.B. der Polizei, verweisen Sie bitte auf uns!)
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- Gebühr: 26,00€ inkl. 5,00 € Direktversand (sollte der Umtausch in Kombination mit einer Verlängerung von befristeten Klassen erfolgen ist mit Mehrkosten zu rechnen)
Im Sinne eines reibungslosen Ablaufs besteht die Möglichkeit, den Umtausch per Online-Antrag auf dem Postweg abzuwickeln.