Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
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Umtausch Kartenführerscheine

Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine nur noch zeitlich begrenzt ausgestellt und müssen spätestens nach 15 Jahren erneuert werden. Dabei läuft lediglich das amtliche Dokument ab, nicht jedoch die eigentliche Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Gemäß § 24a Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 18. Januar 2033 in befristete Dokumente umgetauscht werden.

Zur Bewältigung dieser Aufgabe wurde für Kartenführerscheine, die bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, eine Staffelung nach dem Ausstellungsjahr festgelegt (siehe Nr. 4a auf dem Führerschein):

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins
(ersichtlich unter 4a auf dem Führerschein)
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss                                                      
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Inhaber eines Führerscheins, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen Ihren Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig davon, ob Sie einen unbefristeten Kartenführerschein oder noch einen Papierführerschein besitzen.

Bitte beachten Sie:
Zu tauschende Kartenführerscheine müssen von der Fahrerlaubnisbehörde oder im Bürgerservice-Zentrum befristet werden. Die Befristung erfolgt ab Antragstellung für drei Monate. Sollte die für Ihren Führerschein gesetzlich festgelegte Frist vor Ablauf dieser drei Monate eintreten, wird die gesetzliche Frist vermerkt. Eine Verlängerung der Fristen (siehe Tabelle oben) ist rechtlich nicht möglich. Der Umtausch nach Ablauf der gesetzlichen Fristen zieht keine Sanktionen nach sich. Bei Rückfragen, z. B. durch die Polizei, verweisen Sie bitte auf uns.

Da das Befristen des Kartenführerscheins zwingend erforderlich ist, kann Ihr neuer Führerschein erst bestellt werden, nachdem Sie den bisherigen Führerschein im Original der Fahrerlaubnisbehörde zugesandt oder an der Information der Fahrerlaubnisbehörde bzw. im Bürgerservice-Zentrum vorgelegt haben.

Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.
 

Sie haben folgende Möglichkeiten, den Umtausch zu beantragen:

  • Digitale Antragstellung: Der Kartenführerschein muss per Post eingeschickt oder persönlich vorgelegt werden.
  • Postalische Antragstellung: Die erforderlichen Antragsunterlagen (siehe unten) sind zusammen mit dem originalen Kartenführerschein einzusenden.
  • Bearbeitung vor Ort im Bürgerservice-Zentrum.

    Nach der Befristung erhalten Sie Ihren Führerschein zurück. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen per Post zugesandt.
     

Erforderliche Unterlagen:

  • digitaler Antrag oder schriftlicher Antrag (siehe unten)
  • VHK-Kontrollblatt
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • jpeg- oder pdf-Datei bzw. Kopie eines Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)
  • Führerschein im Original (das Sichten und Befristen ist für die Bearbeitung zwingend erforderlich! Fahrten im Inland sind ohne Führerschein problemlos möglich, bei Rückfragen, z.B. der Polizei, verweisen Sie bitte auf uns!)

    Zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
     

Gebühren:

  • 27,00 € inkl. Direktversand (sollte der Umtausch in Kombination mit einer Verlängerung von befristeten Klassen erfolgen, ist mit Mehrkosten zu rechnen) 

    Bitte überweisen Sie die anfallenden Gebühren erst nach Erhalt der Kostenrechnung, unter Angabe des Buchungszeichens.
     

Bei Anträgen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden.

 

Für alle Formen der Antragstellung gilt:
Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr neuer Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Zustellung erfolgt dann in ca. 2-3 Wochen per Einwurf-Einschreiben an die amtliche Meldeadresse, die ausschließlich zu diesem Zweck an die Bundesdruckerei übermittelt wird. Sie müssen daher sicherstellen, dass die Zustellung auch erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Unzustellbarkeit muss der Führerschein vor Ort abgeholt werden. Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde Fürstenfeldbruck. Mit Zustellung des neuen Führerscheins verliert der bisherige schon befristete Führerschein seine Gültigkeit. 

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