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Umtausch Kartenführerscheine
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, bis wann Sie Ihren unbefristeten Kartenführerschein umtauschen müssen:
Scheckkartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
| Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins (ersichtlich unter 4a auf dem Führerschein) | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Inhaber eines Führerscheins, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen Ihren Führerschein erst zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig davon, ob Sie einen unbefristeten Kartenführerschein oder noch einen Papierführerschein besitzen.
Als kontaktarme Möglichkeit der Antragstellung bieten wir neben dem schnelleren und vollständig digitalen Weg an, den Umtausch eines unbefristeten Kartenführerscheins auf dem Postweg abzuwickeln. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde ein:
Unterlagen und Kosten:
- Antrag Umtausch Kartenführerschein
- Kopie Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite)
- Führerschein (Original; das Sichten und Befristen durch Anbringen eines Befristungsaufklebers ist für die Bearbeitung zwingend erforderlich! Fahrten im Inland sind ohne Führerschein problemlos möglich, bei Rückfragen, z.B. der Polizei, verweisen Sie bitte auf uns!)
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- Gebühr: 27,00€ inkl. 5,00 € Direktversand (sollte der Umtausch in Kombination mit einer Verlängerung von befristeten Klassen erfolgen, ist mit Mehrkosten zu rechnen)
Bitte überweisen Sie die anfallenden Gebühren erst nach Erhalt der Kostenrechnung, unter Angabe des Buchungszeichens.
Ihr bisheriger Führerschein wird Ihnen mit der Kostenrechnung zurückgesendet.
Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr neuer Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Zustellung erfolgt dann in ca. 2-3 Wochen per Einwurf-Einschreiben an die amtliche Meldeadresse, die ausschließlich zu diesem Zweck an die Bundesdruckerei übermittelt wird. Sie müssen daher sicherstellen, dass die Zustellung auch erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Unzustellbarkeit muss der Führerschein vor Ort abgeholt werden. Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde Fürstenfeldbruck. Mit Zustellung des neuen Führerscheins verliert der bisherige schon befristete Führerschein seine Gültigkeit.
