Landratsamt Fürstenfeldbruck
Zulassungen und Umschreibungen
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Umschreibung innerhalb des Landkreises

Zulassung eines Fahrzeugs mit FFB-Kennzeichen auf einen neuen Halter

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die vorhandenen Kennzeichenschilder beibehalten und das Fahrzeug noch zugelassen oder das Kennzeichen für die Wiederzulassung dieses Fahrzeugs noch reserviert ist, stehen Ihnen diese Dienstleistungen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Bei einer Wiederzulassung eines Fahrzeuges mit FFB-Kennzeichen gibt es zwei Alternativen:

 

Für die Umschreibung eines zugelassenen Gebrauchtfahrzeugs mit FFB-Kennzeichen auf einen neuen Halter benötigen Sie:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Fahrzeugbrief (alt) mit Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Bei zulassungsfreien aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder):
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit
    Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschild(er), bei Wechsel des Kennzeichens.
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein oder Prüfbericht)
  • Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei Minderjährigen, Vereinen oder ausländischen Staatsangehörigen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt.

Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen sofort freigegeben. Der Halter kann jedoch zum Zweck der Wiederzulassung dieses Fahrzeugs auf seinen Namen das Kennzeichen für 8 Monate reservieren lassen. Durch anderweitige Verwendung, z.B. Zulassung eines anderen Fahrzeugs durch den letzten Halter, gibt dieser den Reservierungsanspruch auf.  Die Reservierung erlischt vor Ablauf der ursprünglichen Reservierungsdauer!  

Für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Gebrauchtfahrzeugs mit FFB-Kennzeichen auf einen neuen Halter benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Fahrzeugbrief (alt) mit Abmeldebescheinigung u. ggf. mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung vor dem 01.10.2005) oder
    Fahrzeugbrief (alt) mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung nach dem 01.10.2005) oder
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder):
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit Abmeldebescheinigung u. ggf. mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung vor dem 01.10.2005) oder
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit entwertetem Fahrzeugschein (Außerbetriebsetzung nach dem 01.10.2005) oder
    Nationale Typgenehmigung / EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) / Einzelgenehmigung mit Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Abmeldebescheinigung / Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Prüfbericht)
  • Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Ggf. Kennzeichenschild(er), wenn das Kennzeichen bei der vorangegangenen Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung dieses Fahrzeugs reserviert wurde und diese Reservierung noch gültig ist. Die Kennzeichenschilder müssen in die Zulassungsbehörde oder das Bürgerservicezentrum mitgebracht werden.
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung.
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei Minderjährigen, Vereinen oder ausländischen Staatsangehörigen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug, die Aufenthaltsgenehmigung oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt
Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch.
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