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Kostenlose ÖPNV-Schnupperfahrten am Adventssamstag, 3. Dezember 2022, auf den MVV-TangentialBus-Linien 822 und 860

29.11.2022
Dekoratives Bild

Der Landkreis Fürstenfeldbruck lädt seine Mitbürgerinnen und Mitbürger am zweiten Adventssamstag, 3. Dezember 2022, zu kostenlosen ÖPNV Schnupperfahrten auf den MVV-TangentialBus-Linien 822 und 860 ein. Von Betriebsbeginn bis Betriebsende sind beliebig viele Fahrten innerhalb des Landkreisgebietes möglich.

Damit trotz der aktuellen Situation mit hohen Lebenshaltungskosten in Folge des Angriffskrieges auf die Ukraine wichtige Ziele wie Klimaschutz und Verkehrswende vor Ort nicht aus dem Blickfeld geraten, führt der Landkreis in diesem Jahr nach der Beteiligung mit kostenlosen Schnupperfahrten am Autofreien Sonntag eine weitere Aktion mit kostenlosen ÖPNV-Schnupperfahrten durch und zwar am zweiten Adventssamstag, 3. Dezember 2022.

Für diese kostenlosen Adventsschnupperfahrten bietet der Landkreis zwei tangentiale Busverbin-dungen an - je eine aus dem westlichen und östlichen Kreisgebiet:

Die Linie 822 verbindet samstags von ca. 5.15 Uhr bis ca. 21.30 Uhr im 40-Minutentakt Mammen-dorf, Adelshofen, Jesenwang, Landsberied und Schöngeising mit der Kreisstadt Fürstenfeldbruck.

Die Linie 860 verbindet den östlichen Landkreis von Germering über Puchheim, Eichenau nach Olching, samstags im 20-Minutentakt von ca. 5.15 Uhr bis ca. 22.45 Uhr.

Mit den kostenlosen ÖPNV-Schnupperfahrten sind vorweihnachtliche Einkäufe am Samstag, 3. Dezember 2022, entspannt ohne Parkplatzstress und klimafreundlich möglich. Am Nachmittag bie-tet sich z.B. die Gelegenheit, sich mit Freunden auf einem der Christkindl- und Adventsmärkte zu treffen oder entlang der Strecken schöne und entspannende Spaziergänge zu unternehmen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weist das Landratsamt Fürstenfeldbruck zur Linie 860 darauf hin, dass sich die Aktion auf Fahrten bezieht, die im Gebiet des Landkreises Fürstenfeldbruck lie-gen. Sollte die Haltestelle Freiham (Gebiet der Stadt München) angefahren werden, gilt ab der Landkreisgrenze der reguläre MVV-Tarif.

 

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