Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Seit 2005 ist es möglich, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE zu erwerben unter der Voraussetzung, dass erfahrene Inhaber (Begleitpersonen) der genannten Fahrerlaubnisklassen die jungen Fahrer und Fahrerinnen begleiten.

Für die Beantragung einer  Fahrerlaubnis auf Grundlage des Begleitenden Fahrens ab 17 Jahren ist ein Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Kontakt mit einer Fahrschule Ihrer Wahl aufzunehmen und den generellen Ablauf zu besprechen. Sobald Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben, bereiten Sie bitte die notwendigen Unterlagen vor und stellen anschließend Ihren Antrag mit allen Dokumenten bei uns.
 

Änderungen in der Antragsbearbeitung ab dem 15.08.2026

um die Bearbeitung Ihrer Anträge moderner und effizienter zu gestalten, werden wir ab dem 15.08.2026 folgende Änderungen vornehmen. Diese Maßnahmen verkürzen die Bearbeitungszeit um mehrere Wochen und vermeiden zeitaufwendige Zwischenschritte.

  • Sobald Ihr Antrag abschließend bearbeitet werden konnte, erfolgt die direkte Erstellung einer Prüfbescheinigung. Diese wird zusammen mit dem Prüfauftrag an die Prüfstelle versandt.
  • Bei Anträgen mit der Klasse BE als BF 17 mit Vorbesitz der Klasse B als BF 17 mit Schlüsselzahl 197 wird der Prüfauftrag ohne Prüfbescheinigung direkt an die Prüfstelle verschickt. Die Aushändigung der Prüfbescheinigungen erfolgt anschließend in der Fahrerlaubnisbehörde ohne dass hierfür ein Termin vereinbart werden muss.
  • Die Bestellung des endgültigen Kartenführerscheins wird automatisiert ausgelöst, sobald die Prüfstelle den digitalen Nachweis über das positive Prüfergebnis sowie über die Aushändigung der Prüfbescheinigung übermittelt hat. Ihren endgültigen Kartenführerschein erhalten Sie, einige Tage nach Ihrem 18. Geburtstag, direkt von der Bundesdruckerei an Ihren amtlichen Hauptwohnsitz zugesandt. 
  • Sie werden automatisiert per E-Mail über den Abschluss der Bearbeitung ihres Antrags, den Versand des Prüfauftrags und die Bestellung ihres Führerscheins informiert. Dies erfolgt nur, wenn Sie auf dem neuen Antrag eine E-Mail-Adresse angegeben und der Kontaktaufnahme per E-Mail zugestimmt haben. 
     

Antrag auf Erteilung des Begleiteten Fahrens ab 17 ohne bzw. mit der Schlüsselzahl 78 oder 197

Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, bereits bei Antragstellung mitzuteilen, ob sie die Fahrprüfung mit Schaltgetriebe (Klasse B), mit Automatikgetriebe ohne Fahrerschulung auf Schaltgetriebe (Klasse B mit Schlüsselzahl 78) oder mit Automatikgetriebe nach Fahrerschulung auf Schaltgetriebe (Klasse B mit Schlüsselzahl 197) ablegen möchten. 

Bei einer späteren Änderung ist mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Terminierung der praktischen Prüfung zu rechnen. Besprechen Sie dies unbedingt vor der Antragstellung mit Ihrer Fahrschule.
 

Eine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um auf der Prüfbescheinigung eingetragen zu werden:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Besitz Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung (z.B. durch Entziehung oder Verzicht)
  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • gültiger EU-, EWR- oder schweizerischer Führerschein

 

Erforderliche Unterlagen:

  • digitaler Antrag oder postalischer Antrag Begleitetes Fahren mit 17 Jahren in Papierform (siehe unten)
  • VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gemäß § 68 FeV; Online-Kurse werden nicht anerkannt)
  • jpeg- / pdf-Datei Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten / Zeugnis über die Sehfähigkeit (nach Anlage 6 Nr. 1 zur FeV)
  • jpeg- / pdf-Datei oder Kopien von Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)
  • digitale oder schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten und Begleitpersonen
  • jpeg- / pdf-Datei oder Kopien von Identitätsnachweis und Führerschein der Begleitpersonen (jeweils Vorder- und Rückseite)

    zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck

 

Gebühren:

  • 45,80 EUR Gebühr Antragsbearbeitung
  • 11,00 EUR je zu überprüfende Begleitpersonen
  • 8,70 EUR je Prüfbescheinigung 

 

Wird der Antrag digital gestellt oder lediglich Kopien eingereicht, behält sich die Fahrerlaubnisbehörde vor, im Zweifel die Originale der Dokumente anzufordern. Dies gilt nicht für Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass.

Bei Anträgen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden.

Dokumente zum Download:

Antrag Begleitetes Fahren ab 17

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