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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Seit 2005 ist es möglich, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE zu erwerben unter der Voraussetzung, dass erfahrene Inhaber (Begleitpersonen) der genannten Fahrerlaubnisklassen die jungen Fahrer und Fahrerinnen begleiten.
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis auf Grundlage des Begleitenden Fahrens ab 17 Jahren ist ein Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Wir empfehlen Ihnen, zunächst Kontakt mit einer Fahrschule Ihrer Wahl aufzunehmen und den generellen Ablauf zu besprechen. Sobald Sie sich für eine Fahrschule entschieden haben, bereiten Sie bitte die notwendigen Unterlagen vor und stellen anschließend Ihren Antrag mit allen Dokumenten bei uns.
Antrag auf Erteilung des Begleiteten Fahrens ab 17 ohne bzw. mit der Schlüsselzahl 78 oder 197
Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, bereits bei Antragstellung mitzuteilen, ob sie die Fahrprüfung mit Schaltgetriebe (Klasse B), mit Automatikgetriebe ohne Fahrerschulung auf Schaltgetriebe (Klasse B mit Schlüsselzahl 78) oder mit Automatikgetriebe nach Fahrerschulung auf Schaltgetriebe (Klasse B mit Schlüsselzahl 197) ablegen möchten.
Bei einer späteren Änderung ist mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Terminierung der praktischen Prüfung zu rechnen. Besprechen Sie dies unbedingt vor der Antragstellung mit Ihrer Fahrschule.
Eine Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um auf der Prüfbescheinigung eingetragen zu werden:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung (z.B. durch Entziehung oder Verzicht)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
- gültiger EU-, EWR- oder schweizerischer Führerschein
Erforderliche Unterlagen:
- digitaler Antrag oder postalischer Antrag Begleitetes Fahren mit 17 Jahren in Papierform (siehe unten)
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gemäß § 68 FeV; Online-Kurse werden nicht anerkannt)
- jpeg- / pdf-Datei oder Kopien von Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)
- digitale oder schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten und Begleitpersonen
jpeg- / pdf-Datei oder Kopien von Identitätsnachweis und Führerschein der Begleitpersonen (jeweils Vorder- und Rückseite)
zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
Gebühren:
- 40,80 EUR Gebühr Antragsbearbeitung
- 11,00 EUR je zu überprüfende Begleitpersonen
- 7,70 EUR für die Prüfbescheinigung
Wird der Antrag digital gestellt oder lediglich Kopien eingereicht, behält sich die Fahrerlaubnisbehörde vor, im Zweifel die Originale der Dokumente anzufordern. Dies gilt nicht für Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass.
Bei Anträgen mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen muss mit zeitlichen Verzögerungen gerechnet werden.
