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Verlängerung (Lkw, Bus), Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN, 95)
Grundsätzlich können die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE und ein Fahrerqualifizierungsnachweis um bis zu 5 Jahre verlängert werden, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Die Verlängerung von LKW-Klassen (C1, C1E, C und CE) steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Sonderfall Gültigkeit Klassen C1 und C1E
Für die Berechnung der Gültigkeit der Klassen C1 und C1E ist entscheidend, wann diese erteilt wurden:
- Altklasse 3 (bis zum 31.12.1998 erteilt): Die Klassen C1 und C1E sind nach dem Umtausch in das neue Scheckkartenformat unbegrenzt gültig. Die Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig und kann dann immer um 5 Jahre verlängert werden.
- Erteilung vom 01.01.1999 bis zum 27.12.2016: Die Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers gültig und können dann immer um 5 Jahre verlängert werden.
- Erteilung ab dem 28.12.2016: Die Klassen C1 und C1E wurden für 5 Jahre erteilt und können immer um 5 Jahre verlängert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteilung nur innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre möglich.
Altklasse 2
Wenn Sie im Besitz der Altklasse 2 (jetzt C/CE) sind, ist diese bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig und muss dann regulär um 5 Jahre verlängert werden.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteilung nur innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre möglich.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine prüfungsfreie Wiedererteilung nur innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre möglich.
Fahrerqualifizierungsnachweis FQN (Schlüsselzahl 95, Module)
Der Nachweis nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz für gewerblich Fahrende (Schlüsselzahl 95) wird auf einer separaten Scheckkarte ausgestellt, dem sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN). Dieser wird regulär per Direktversand an Ihren aktuell gemeldeten Hauptwohnsitz verschickt.
Aktuelle Grundqualifikationen und Weiterbildungen müssen von der schulenden Stelle an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) gemeldet werden. Wir müssen dieses Register zur Überprüfung der Qualifikation abrufen. Nur wenn alle notwendigen Nachweise in diesem Register ersichtlich sind, kann von uns ein FQN ausgestellt werden. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann einzeln oder in Kombination mit der Verlängerung der Klassen beantragt werden.
Bitte beachten Sie:
Sie können den Antrag bis zu sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Klassen stellen, ohne die restliche Laufzeit zu verlieren. Da die Bearbeitung des Antrags, eine eventuelle Eignungsüberprüfung bei gesundheitlichen Einschränkungen sowie die Prüfung der Eintragungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) Zeit in Anspruch nehmen, bitten wir Berufskraftfahrer (LKW und Bus) dringend, ihren Antrag frühzeitig zu stellen.
Ihr bisheriger Führerschein muss vor der Ausstellung des neuen Dokuments befristet oder entwertet werden. Da dies zwingend erforderlich ist, empfehlen wir Ihnen, den bisherigen Führerschein im Original entweder direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu übersenden oder ihn persönlich an der Information der Fahrerlaubnisbehörde bzw. im Bürgerservicezentrum zur Befristung vorzulegen.
Nach der Befristung erhalten Sie Ihren alten Führerschein zurück. Der neue Kartenführerschein wird Ihnen anschließend per Post zugesandt.
Für Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und laden Sie ein Bild der Vorder- und Rückseite Ihres Führerscheins bzw. Fahrerqualifizierungsnachweises hoch. Dies erleichtert uns die genaue Beantwortung Ihrer Fragen erheblich.
Erforderliche Unterlagen:
Für alle befristeten Klassen:
- Antragsformular
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente)
- nationaler Führerschein
- Augenärztliches Gutachten / Zeugnis (wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin, je nach Sehfähigkeit)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Kopien der Berufskraftfahrerqualifikationsnachweise (falls vorhanden)
Kopie der bisherigen Fahrerqualifikationskarte (falls vorhanden; Vorder- und Rückseite)
zusätzliche Voraussetzung: amtlich gemeldeter Hauptwohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck
Zusätzlich für die Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1 und D1E:
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über psychologisches Testverfahren (sogenannter Reaktionstest)
Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30a BZRG
Wenn der Fahrerqualifizierungsnachweis einzeln beantragt wird:
- Antragsformular
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass oder ähnliche amtliche Dokumente; Vorder- und Rückseite)
- Kopie nationaler Führerschein (Vorder- und Rückseite)
- Kopien der Berufskraftfahrerqualifikationsnachweise (falls vorhanden)
Kopie der bisherigen Fahrerqualifikationskarte (falls vorhanden; Vorder- und Rückseite)
Gebühren:
- Führerschein: 45,00 € inkl. Direktversand
- Fahrerqualifizierungsnachweis: 35,00 inkl. Direktversand €
Mehrkosten sind im Einzelfall möglich!
Bitte überweisen Sie die anfallenden Gebühren erst nach Erhalt der Kostenrechnung unter Angabe des Buchungszeichens. Ihr bisheriger Führerschein wird Ihnen mit der Kostenrechnung zurückgesendet.
Werde lediglich Kopien eingereicht, behält sich die Fahrerlaubnisbehörde vor, im Zweifel die Originale der Dokumente anzufordern. Dies gilt nicht für Identitätsnachweise wie Personalausweis oder Reisepass.
Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr neuer Kartenführerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Die Zustellung erfolgt dann in ca. 2 bis 3 Wochen per Einwurf-Einschreiben an die amtliche Meldeadresse, die ausschließlich zu diesem Zweck an die Bundesdruckerei übermittelt wird. Sie müssen daher sicherstellen, dass die Zustellung erfolgen kann (Namensschild am Briefkasten). Spätere melderechtliche Änderungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Unzustellbarkeit muss der Führerschein vor Ort abgeholt werden.
Falls der Führerschein nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Antragstellung bei Ihnen eintreffen sollte oder Eintragungen nicht richtig vorgenommen worden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Fahrerlaubnisbehörde Fürstenfeldbruck. Mit der Zustellung des neuen Führerscheins verliert der bisherige, schon befristete Führerschein seine Gültigkeit.
