Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
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Probezeit und Punktesystem

Fahrerlaubnis auf Probe (Probezeit) und Fahreignungsbewertungssystem (Punktesystem)

 

Fahrerlaubnis auf Probe (Probezeit)

Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (mit Ausnahme der Klassen AM, L und T) wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie stellt keine Beschränkung oder Befristung dar, sondern dient als Bewährungszeit.

Werden innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften begangen, muss die Fahrerlaubnisbehörde folgende Maßnahmen ergreifen:

ZuwiderhandlungenMaßnahmen
eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenAnordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder besonderen Aufbauseminar
nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenVerwarnung mit Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen
nach Ablauf dieser Frist erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende ZuwiderhandlungenEntziehung der Fahrerlaubnis

Die Einteilung in schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen erfolgt gemäß Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Gerichte oder die Polizeibehörden. Eine Neubewertung oder Einordnung der Tat durch die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht möglich.

Mit Anordnung eines Aufbauseminars verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis, ist eine Neuerteilung frühestens nach drei Monaten möglich.

 

Aufbauseminar und besonderes Aufbauseminar (ASF)

Die Fahrerlaubnisbehörde wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) automatisch über Eintragungen im Fahreignungsregister informiert. Bei Übermittlung der ersten Eintragung wird nach Prüfung der Sachlage in der Regel ein Aufbauseminar angeordnet. Ist die eingetragene Tat jedoch auf den Konsum von berauschenden Mitteln (Alkohol, Betäubungsmittel) zurückzuführen, muss zwingend ein besonderes Aufbauseminar absolviert werden.

Ab dem Zeitpunkt der Anordnung wird generell ein Zeitraum von drei Monaten eingeräumt, um an dem Seminar teilzunehmen. Nach Abschluss des Seminars ist die Teilnahmebescheinigung fristgerecht bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Wird diese Frist verpasst oder die Bescheinigung nicht eingereicht, muss die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Ablauf des Aufbauseminars und des besonderen Aufbauseminars

 

Fahreignungsbewertungssystem (Punktesystem)

Die Berechnung des Punktestands für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die mehrfach Verkehrsverstöße begehen, ist im Fahreignungsbewertungssystem festgelegt. Punkte können erst berücksichtigt werden, wenn der Verkehrsverstoß rechtskräftig festgestellt wurde, etwa durch einen Bußgeldbescheid oder ein Strafurteil nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. Die Punkte erhöhen den Punktestand dann bereits rückwirkend ab dem Tag der Tat, an dem der Verstoß begangen wurde.

Nach rechtskräftiger Feststellung wird der Verkehrsverstoß zunächst im Fahreignungsregister (FAER) durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gespeichert, wenn er unter die Liste der einzutragenden Tatbestände fällt. Das KBA teilt den neuen Verstoß dann der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde mit. Diese berechnet den aktuellen Punktestand anhand sämtlicher Eintragungen im Fahreignungsregister und prüft, ob eine Maßnahme des Fahreignungsbewertungssystems zu ergreifen ist.

Summe PunkteMaßnahmen
4 oder 5 PunkteErmahnung mit Empfehlung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen (evtl. mit Punkteabbau)
6 oder 7 PunkteVerwarnung mit Empfehlung, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen (keine Punkteabbau mehr möglich)
8 oder mehrEntzug der Fahrerlaubnis

Einen Auszug Ihres Fahreignungsregister können Sie jederzeit kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern. 

Externer Link zum Kraftfahrbundesamt: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Auskunft/faer_auskunft_node.html

 

Fahreignungsseminar (FES) 

Ein Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen: dem verkehrspsychologischen und dem verkehrspädagogischen Teil. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Teilnehmenden die Zusammenhänge zwischen auslösenden und aufrechterhaltenden Bedingungen ihres Verhaltens zu vermitteln, um eine verhaltensverbessernde Wirkung zu erzielen.

Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist immer freiwillig.

Wichtig ist zudem die fristgerechte Einreichung der Teilnahmebescheinigung; diese muss innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Sitzung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Wird diese Frist verpasst, darf das Seminar nicht mehr anerkannt werden.

Verkehrspsychologischer Teil
Der verkehrspsychologische Teil wird in zwei Einzelsitzungen mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen oder einer Diplom-Psychologin durchgeführt. Dieser unterstützt Sie dabei, sicherheitsrelevante Mängel in Ihrem Fahrverhalten zu erkennen. Anschließend werden Ihnen Lösungsstrategien vermittelt, die langfristig in Ihr eigenes Verhalten integriert werden sollen.

Verkehrspädagogischer Teil
Im verkehrspädagogischen Teil werden Ihnen in einer Fahrschule Kenntnisse zu den möglichen Gefahren im Straßenverkehr aufgezeigt und der Einfluss von Fehlverhalten auf die Verkehrssicherheit erläutert. Diese Teilmaßnahme darf ausschließlich von speziell geschulten Fahrlehrern durchgeführt werden.

Punkteabbau
Wenn zum Tag der letzten Seminarsitzung im Fahreignungsregister für Sie nicht mehr als 5 Punkte eingetragen sind, kann Ihnen ein Punkt von der Gesamtsumme abgezogen werden. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde nach dem Punkteabzug die Mitteilung erhalten, dass Sie vor Ende des Seminars Verkehrsverstöße begangen haben, die in der Summe zu mehr als 5 Punkten führen, muss der Punkteabzug rückgängig gemacht werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Fahreignungsseminar

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