Landratsamt Fürstenfeldbruck
Führerschein
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Eignungsüberprüfung

Zweck einer Eignungsüberprüfung

Zweck eines Überprüfungsverfahren ist die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit im Straßenverkehr. Dabei wird festgestellt, ob Bewerber auf eine Fahrerlaubnis bzw. Inhaber einer Fahrerlaubnis 

  • körperlich,
  • geistig und
  • charakterlich 

zum sicheren Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind und über die erforderlichen Kenntnisse sowie Fertigkeiten verfügen.

 

Gründe für die Einleitung eines Überprüfungsverfahrens

Ein Überprüfungsverfahren wird eingeleitet, sobald Tatsachen bekannt werden, die begründete Zweifel an der Fahreignung oder Fahrbefähigung aufkommen lassen.

Solche Tatsachen können insbesondere sein:

  • Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Alkohol-, Cannabis- oder Drogenkonsum
  • Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften
  • Auffälligkeiten aufgrund von Eintragungen im Fahreignungsregister
  • Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen bei Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnisklasse (C1/C1E/C/CE/D1/D1E/D/DE) oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Mitteilungen der Polizei, von Gerichten oder anderen behördlichen Stellen
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Aberkennung / Entzug

 

Zur Klärung der Fahreignung ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, je nach Fallkonstellation unter anderem die Vorlage von ärztlichen Attesten, einem fachärztlichen Gutachten, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder einem kraftfahrtechnischen Gutachten zu verlangen.

Bitte warten Sie unsere formelle Aufforderung ab, bevor Sie kostenintensive Atteste und Gutachten erstellen oder Untersuchungen durchführen lassen.

Die geforderten Atteste bzw. Gutachten müssen innerhalb der festgesetzten Frist und auf eigene Kosten vorgelegt werden. Wird ein angefordertes Dokument nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, bei ihrer Entscheidung von einer Nichteignung auszugehen.

 

Ausnahme vom Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis-Verordnung

Bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis mit Ausnahme vom Mindestalter, ist regulär unter anderem eine medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich. Ausnahmen hiervon sind nur für die Klassen C und D vorgesehen, wenn diese nachweislich für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr oder für gewerbliche Werkstattüberprüfungsfahrten benötigt werden. Die Fahrerlaubnis wird in diesen Fälle auch ausschließlich auf diese spezielle Nutzung begrenzt erteilt. 


 

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