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Pressemitteilungen
Aktuelle Informationen bzgl. Coronavirus im Landkreis Fürstenfeldbruck; Allgemeinverfügung zu Veranstaltungen
Aktuell – Stand 13.03.2020 – gibt es im Landkreis Fürstenfeldbruck 11 Personen, für die ein positives Testergebnis zum Coronavirus vorliegt. Ihnen geht es so gut, dass sie alle in häuslicher Isolation verbleiben können. Dort werden sie ambulant vom Gesundheitsamt betreut. Erst wenn die Infektion vorbei ist und ein zweimaliger Test negativ ist, das heißt, es ist bestätigt, dass keine Viren mehr nachweisbar sind und sie damit nicht mehr ansteckend sind, dürfen sie die häusliche Isolation wieder verlassen.
Vom Gesundheitsamt werden derzeit ausschließlich Kontaktpersonen der Kategorie 1 auf den Coronavirus getestet. Personen, die etwa aus einen Risikogebiet in den letzten 14 Tagen zurück-gekehrt sind, müssen sich derzeit für einen Test an ihren Hausarzt oder die kassenärztliche Vereinigung unter der Tel. 116117 wenden. Um die Testmöglichkeiten zu erweitern, führt der Landkreis bereits Verhandlungen mit einen privaten Dienstleister, der im Laufe der kommenden Woche die Testung von Personen übernehmen soll, die mit ihrem Auto zu einer Teststation fahren können.
Voraussetzung hierfür wird sein, dass sie vorher im Landratsamt unter einer eigens dafür einzurichtenden Telefonnummer die Bestätigung erhalten, dass ihre Testung medizinisch sinnvoll ist. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Tests so schnell wie möglich diejenigen erhalten, die sie wirklich brauchen.
Das Landratsamt bietet ab Montag, den 16.03.2020, ein Bürgertelefon zu allgemeinen Fragen zum Coronavirus an. Dieses ist unter der Telefonnummer des Bürgerservicezentrums unter 08141 519 999 Montag - Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr zu erreichen.
Einzelheiten zu den infizierten Personen teilt das Landratsamt Fürstenfeldbruck nur mit, wenn sie für die Öffentlichkeit von Interesse sind. Ansonsten geht das Persönlichkeitsrecht der infizierten Personen vor. Es soll grundsätzlich vermieden werden, dass diese Personen öffentlich identifizierbar sind. Deshalb wird auch die Wohnsitzgemeinde nicht mitgeteilt. Gerade bei kleineren Gemein-den führte dies leicht zur Erkennbarkeit der einzelnen infizierten Person. Angesichts der Tatsache, dass sich die Menschen viel von Ort zu Ort bewegen – es gibt etwa sehr viele Auspendler – ist die Kenntnis der Wohnsitzgemeinde von nachrangiger, wenn nicht gar irreführender Bedeutung.
Mitgeteilt wurde etwa, dass einer der Infizierten Arzt ist. Er war die erste infizierte Person im Landkreis, bei der die Überweisung in eine Klinik auch aufgrund seiner ärztlichen Fachkunde nicht angezeigt war. Dieser Arzt hatte nach Rückkehr aus einem Risikogebiet seinen Beruf nicht wieder aufgegriffen, so dass zu keinem Zeitpunkt eine Ansteckungsgefahr etwa für Patientengruppen ausging.
Die drei Personen, die sich vor einiger Zeit um Umfeld der Firma Webasto mit dem Coronavirus infiziert hatten, sind wieder gesund.
Eine Kontaktperson der Kategorie 1 ist jemand, der engeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte, etwa ein mehr als 15minütiges Gespräch von Angesicht zu Angesicht, engeren Körperkontakt, Benutzen desselben Bestecks oder Glases, Anniesen etc. Diese Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und kontaktiert; für sie wird häusliche Quarantäne angeordnet und sie werden zu Beginn und spätestens am Ende der 14tägigen Inkubationszeit einem Test unterzogen. Auch hier gilt: die Quarantäne wird erst aufgehoben, wenn der Test negativ ist und von den Personen keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
Die Strategie ist, durch die Isolation und Verringerung von Kontakten die Infektionswege frühzeitig zu unterbrechen und so die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und auf lange Sicht zu stoppen.
Vor diesem Hintergrund bleiben gemäß der Allgemeinverfügung des Kultusministeriums auch im Landkreis Fürstenfeldbruck ab Montag, den 16.03.2020 bis einschließlich Sonntag, den 19.04, also bis zum Ende der Osterferien, alle Schulen geschlossen.
ÖPNV und SPNV fahren ab Montag, 16.03.2020 nach Ferienplan. Die Fahrten von Schulbussen zu landkreiseigenen Schulen werden eingestellt. Den Transport zu einer Notfallbetreuung in den Schulen müssen ggfs. Eltern leisten.
Auch die Turnhallen der weiterführenden Schulen können nicht mehr – etwa z.B. für den Vereinssport - genutzt werden. Gleiches gilt für andere außerschulische Nutzungen in den Schulgebäuden.
Grundsätzlich wird es von Montag den 16. März 2020, bis Samstag den 19. April 2020 ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogischen Tagesstätten geben. Es wird Ausnahmen für Kinder geben, sofern beide Elternteile oder bei Alleinerziehenden die alleinerziehende Person in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, die Kinder nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen, die Kinder sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, dass durch das RKI aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen. Nähere Infos finden Sie <link https: www.stmas.bayern.de coronavirus-info index.php _blank external-link-new-window>hier.
Nach Verlautbarung des Kultusministeriums wird in den Schulen ebenfalls eine Notfallbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 6 angeboten, wenn deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind und die Kinder die o.g. Bedingungen erfüllen.
Gemäß der Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern werden alle Veranstaltungen landesweit ab 1000 Teilnehmern untersagt.
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erlässt aufgrund der bundesweiten aktuellen Entwicklung heute eine Allgemeinverfügung, mit der Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer Teilnehmerzahl von 100 Personen untersagt werden. Landrat Thomas Karmasin begründet diesen Schritt: „Wenn die Bundesregierung empfiehlt, die sozialen Kontakte ganz generell zum Schutz insbesondere der Personen, für die die Erkrankung mit Covid 19 gefährlich werden könnte, also der älteren oder kranken Menschen, einzuschränken, so nehme ich das sehr ernst. Für mich ist es dann ein logischer Schritt, größere Veranstaltungen nicht mehr stattfinden zu lassen. Dies schafft für die Verantwortlichen und Bürgerinnen und Bürger Verlässlichkeit und für die Veranstalter Gleichbehandlung.“
Für Veranstaltungen unter 100 Personen gilt nach wie vor, dass der Veranstalter selbst über die Absage der Veranstaltung entscheidet; diese Entscheidung empfehlen wir an den von Robert-Koch-Institut entwickelten Kriterien zu orientieren.
Diese sind <link https: www.rki.de de content infaz n neuartiges_coronavirus _blank external-link-new-window>hier zu finden.
Firmen und Betrieben im Landkreis Fürstenfeldbruck wird empfohlen, sich bei Fragen zum Coronavirus an ihren jeweiligen Betriebsarzt wenden.
Bürgerinnen und Bürger werden zudem gebeten, nicht zwingend erforderliche Behördengänge vorerst aufzuschieben.

