Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Pressemitteilungen

Altlastenverdachtsfläche "Planie" Puchheim: Untersuchung auf radioaktive Altlasten

03.07.2020

Bei einem Bauvorhaben zur Sanierung und Umgestaltung der Wohnanlage Adenauerstraße/ Heusstraße in Puchheim ist im Rahmen von Bodenuntersuchungen ein erhöhter Urangehalt aufgefallen. Bei dem belasteten Material geht es um den Boden unterhalb ggf. neu aufgebrachter Schichten wie Rasen oder Sand. Nach Ansicht der beteiligten Fachbehörden besteht derzeit kein akuter Handlungsbedarf.

Die Grundstückseigentümerin der Wohnanlage beauftragte aufgrund der bekannten Historie der Fläche eine Untersuchung des Aushubmaterials auf Schadstoffe. Dabei wurde der erhöhte Urangehalt gefunden. Daraufhin hat die Grundstückseigentümerin ein Ingenieurbüro mit einer radiologischen Bewertung beauftragt. Dieses kommt in einem Gutachten zu dem Schluss, dass am Probenmaterial eine Überschreitung des Prüfwertes für radioaktive Altlasten in Höhe von 0,2 Bq/g nachgewiesen werden konnte.
Die Überschreitung des Prüfwertes erfordert weitere detaillierte Untersuchungen zur Klärung der Frage, ob eine radioaktive Altlast vorliegt oder nicht. Dafür ist ein radiologisches Gutachten zur Ermittlung der Exposition der Bevölkerung zu erstellen. Eine radioaktive Altlast liegt dann vor, wenn die Expositionsdosis für die Bevölkerung im Kalenderjahr den Wert von einem Millisievert (das ist die Maßeinheit, die die radioaktive Wirkung auf Lebewesen beschreibt) überschreitet.


Die Grundstückseigentümerin zeigte den Sachverhalt dem LfU an und brachte ihn gleichzeitig dem Landratsamt Fürstenfeldbruck sowie der Stadt Puchheim zur Kenntnis. Das LfU als zuständige Strahlenschutzbehörde hat die weitere Prüfung übernommen. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat auf die in direkter Nachbarschaft zur Baustelle gelegenen Kinderkrippe hingewiesen.
Das LfU forderte nach einer ersten Überprüfung der Angelegenheit ein radiologisches Gutachten von der Eigentümerin ein. Das Gutachten befindet sich in Arbeit.


Das Landratsamt Fürstenfeldbruck beauftragte in Abstimmung mit dem LfU das Wasserwirtschaftsamt München im Rahmen der Amtshilfe mit einer Untersuchung des Grundwassers auf Uran im Abstrom der Altlastenfläche. Das WWA teilte mit, es werde kurzfristig ausgewählte Messstellen beproben und zur Analyse an das LfU weiterleiten.
Aufgrund der Bodenerkenntnisse wurde umgehend das Gesundheitsamt als Fachbehörde für den chem.-biologischen Wirkungspfad „Boden-Mensch“ um Stellungnahme gebeten. Das daraufhin vom Gesundheitsamt unverzüglich beteiligte Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit(LGL) kommt zu folgender vorläufiger Einschätzung (es betrachtet dabei nur die Auswirkungen auf den Menschen durch orale Aufnahme und Inhalation, nicht aber die Auswirkungen einer ggf. vorliegenden Strahlung):


Die vorliegenden Prüfwerte liegen für Kinderspielflächen bei 80 mg Uran/kg Boden und für
Wohngebiete und Park- und Freizeitanlagen bei 160 mg/kg bzw. 400 mg/kg. Die dem LGL
mitgeteilten Urangehalte der punktuell entnommenen Bodenmischproben unterschreiten den Prüfwert von 80 mg/kg für das Szenario Kinderspielflächen.


Zum weiteren Vorgehen: Aus Sicht des LGLs sind, um zu klären, ob eine relevante Uranbelastung für den Pfad Boden – Mensch vorliegt, auf dem Spielplatz der Kinderkrippe sowie auf allen Spielflächen innerhalb der Wohnanlage weitere Bodenuntersuchungen durchzuführen. Bis zum Vorliegen dieser Untersuchungsergebnisse sollten als Vorsichtmaßnahme – insbesondere auf der Freifläche der Kinderkrippe – Buddelaktivitäten von Kindern generell vermieden werden.
Die Kinderkrippenleitung wurde durch die Eigentümerin über das Vorliegen einer Belastung informiert. Es wurde als Vorsichtsmaßnahme eine Sperrung des Gartens vereinbart. Es stehen die Ergebnisse der oben genannten Untersuchungen noch aus. Alle Fachstellen und Spezialisten arbeiten an der Klärung der offenen Fragen und ggf. bestehendem weiteren Handlungsbedarf.

Zurück
nach oben