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Amerikanische Faulbrut der Bienen: Errichtung eines Sperrbezirks im Landkreis Fürstenfeldbruck

08.10.2021
Foto: Bienen im Bienenkasten

Nach amtlicher Feststellung der Amerikanischen Faulbrut durch die Landeshauptstadt München sind auch Imkerinnen und Imker im Landkreis Fürstenfeldbruck von den Sperrmaßnahmen betroffen.

Da die Bienenhaltung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München (Stadtteil Aubing-Lochhausen-Langwied) nur 200 Meter von der Landkreisgrenze entfernt liegt, erstreckt sich der Sperrbezirk auch auf  Teile der Gemeinde Gröbenzell (nördlich der S-Bahnlinie S3, östlich der Bahnhofstraße und der Graßlfinger Straße) und des Ortsteils Graßlfing der Stadt Olching (südlich des Bahnwegs und der A 99).

In diesem Sperrbezirk wurden durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck bestimmte Vorsichtsmaßnahmen angeordnet. So dürfen Bienenvölker aus den Betrieben im Sperrbezirk nicht verbracht werden. Ferner werden alle Bienenvölker im Sperrbezirk zwei Mal im Abstand von mindestens zwei Monaten durch das Veterinäramt untersucht. Das Veterinäramt Fürstenfeldbruck ruft alle Bienenhalterinnen und -halter auf, ihrer Meldeverpflichtung nachzukommen. Die Anzeige ist auch telefonisch unter 08141/519-285 möglich.

Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist im Landkreis Fürstenfeldbruck zuletzt im Jahr 2019 in Türkenfeld und in Eichenau aufgetreten.  

 

Weitere Informationen:

Karte des Sperrbezirks

Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 08.10.2021

 

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