- Bürgerservice08141-519 999
Pressemitteilungen
Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung für 11. und 12. Jahrgangsstufe nur noch bis 31. Oktober 2020 möglich!
Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, Wirtschafts- und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schülerinnen und Schüler an Fachober- und Berufsoberschulen sowie Schülerinnen und Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 440 € im Schuljahr 2019/20 übersteigen.
Entsprechende Anträge sind bei den Schulen erhältlich sowie beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Bürgerservicezentrum oder Zimmer B 206. Formulare stehen zudem auf der Homepage des Landratsamtes,<link http: www.-lra-ffb.de external-link-new-window> www.-lra-ffb.de, zum Herunterladen bereit unter dem Menüpunkt Bildung & Wirtschaft, Navigationspunkt „Schulen“, im Downloadbereich der Schülerbeförderung.
Nähere telefonische Auskünfte erhalten Interessierte unter 08141/ 519-375 und 08141 / 519-988.
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