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Pressemitteilungen

Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung für die 11. und 12. Klassen nur noch bis 31. Oktober 2019 möglich!

19.09.2019

Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2018/19 können beim Landratsamt Fürstenfeldbruck nur noch bis zum 31. Oktober 2019 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen abgelehnt werden.


Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schüler/innen an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird.

Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 440 € im Schuljahr 2018/19 übersteigen.

Entsprechende Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Bürgerservicezentrum oder Zimmer B 206 oder <link https: www.lra-ffb.de fileadmin user_upload lra-ffb pdf neu_rueckerstatter.pdf _blank external-link-new-window>hier erhältlich.

Nähere telefonische Auskünfte erhalten Sie unter 08141 519-375 und 08141 519-988.

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