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ACHTUNG FRIST - Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung für die 11. und 12. Klassen nur noch bis 31. Oktober 2022 möglich

10.10.2022
Fahrkarte MVV

Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2021/22 können beim Landratsamt Fürstenfeldbruck nur noch bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen abgelehnt werden.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 465 € im Schuljahr 2021/22 übersteigen.

Entsprechende Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, im Bürgerservicezentrum, in Zimmer B 206 oder auf der Homepage des Landratsamtes im Bereich Bildung & Wirtschaft unter Schulen im Downloadbereich der Schülerbeförderung erhältlich.

Nähere telefonische Auskünfte unter 08141/ 519-375 und 08141 / 519-988.


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