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Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung für die 11. und 12. Klassen nur noch bis 31. Oktober 2023 möglich!

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Anträge auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2022/23 können beim Landratsamt Fürstenfeldbruck nur noch bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen abgelehnt werden.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schülerinnen und Schülern an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung pro Familie von 490 € im Schuljahr 2022/23 übersteigen.

Entsprechende Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Bürgerservicezentrum oder Zimmer B 206 oder auf der Homepage des Landratsamtes im Bereich Bildung & Wirtschaft unter Schulen im Downloadbereich der Schülerbeförderung erhältlich.

Nähere telefonische Auskünfte unter 08141/ 519-375 und 08141 / 519-988.


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