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Pressemitteilungen
Blauzungenkrankheit: Aufhebung der Sperrzone
Mit der Festlegung des Sperrgebiets waren Verbringungsverbote für empfängliche Tiere sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen in das freie Gebiet verbunden. Die EU-Kommission ist mit einer aktuellen Entscheidung dem Antrag Deutschlands gefolgt und hat Bayern ab 25.06.2021 als „seuchenfrei“ im Hinblick auf Infektionen mit dem Blauzungenvirus eingestuft.
Nach einem Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV8) in Baden-Württemberg im Jahr 2019 war um den Ausbruchsort eine länderübergreifende Sperrzone mit einem Radius von 150 Kilometer gebildet worden. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die alle Wiederkäuer empfänglich sind. Sie wird durch ein Virus verursacht, das durch infizierte Stechmücken (Gnitzen) übertragen wird. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Während des aktuellen Seuchengeschehens wurde in Bayern kein Fall der Blauzungenkrankheit festgestellt.
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