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Pressemitteilungen
Corona-Virus (COVID-19): Informationen für Bürgerinnen und Bürger
<link https: www.gesetze-bayern.de content document bayifsmv_6 true _blank external-link-new-window bayerische fassung v.>Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anlässlich der Corona-Pandemie
Gültig bis 16. August 2020
Einreise-Quarantäneverordnung
<link https: www.gesetze-bayern.de content document bayeqv true _blank external-link-new-window zur einreisequarantäne-verordnung vom jui>Einreisequarantäneverordnung Gültig bis 17. August 2020
Die Gültigkeit der Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) ist bis einschließlich 03. August verlängert worden. Zwar ist derzeit noch nicht absehbar, ob deren Gültigkeit über diesen Termin hinaus verlängert wird. Reisende sollten aber bei ihren Planungen eine mögliche Verlängerung berücksichtigen.
Die EQV verlangt, dass Personen, die in den Freistaat Bayern einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor dieser Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sich ab der Einreise 14 Tage lang in Quarantäne begeben müssen.
Aktuelle Informationen zur Einreise-Quarantäneverordnung sind unter „Häufig gestellte Fragen“ auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nachzulesen, <link https: www.stmgp.bayern.de coronavirus haeufig-gestellte-fragen _blank external-link-new-window aktuelle informationen zur einreise-quarantäneverordnung beim bayerischen staatsministerium für gesundheit und>Menüpunkt „Fragen zur Einreise-Quarantäneverordnung“
Welche Regionen zu den Risikogebieten mit erhöhter Ansteckungsgefahr zählen, legt das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) legt fest. Die Liste der Länder und Urlaubsregionen kann auf der <link https: www.rki.de de content infaz n neuartiges_coronavirus risikogebiete_neu.html _blank external-link-new-window liste der risikogebiete des>Webseite des RKI abgerufen werden.
Besuchsregelung für Krankenhäuser, Altenheime, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Beim Besuch von Patienten oder Bewohnern von Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, gilt für die Besucher Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.
Besondere Regelungen des Klinikums Fürstenfeldbruck
Jeder Patient kann pro Tag zwei Besucher nacheinander bzw. maximal zwei Personen gleichzeitig empfangen. Die Besuchsdauer soll auf eine Stunde beschränkt werden. Besuche von Kindern unter 14 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.
Aufenthalte von werdenden Vätern sowie von Personen, die Sterbende begleiten, sind jederzeit zulässig. Sterbende können jederzeit besucht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der <link https: www.klinikum-ffb.de _blank external-link-new-window besuchsregelungen des klinikums>Internetseite der Kreisklinik.
Besuchsregelungen des Seniorenheims Jesenwang
Zunächst sind 2 Besucher pro Tag und Bewohner möglich – auch gleichzeitig.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen zu Besuch kommen.
Weitere Informationen finden Sie auf der <link https: seniorenheim-jesenwang.de informationsschreiben-an-alle-angehoerigen-besuchsregelung-ab-01-07-2020 _blank external-link-new-window besuchsregelungen seniorenheim>Internetseite des Seniorenheims Jesenwang.
Hygiene-Regeln für die Wertstofhöfe im Landkreis Fürstenfeldbruck
Auf dem gesamten Areal der großen Wertstoffhöfe gilt die Pflicht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Beschränkung der Besucherzahl an den großen Wertstoffhöfen erfolgt künftig so, dass die Hygienevorschriften und insbesondere der Mindestabstand zwischen zwei Personen von eineinhalb Metern problemlos eingehalten werden können.
Auslastungsampel informiert über Wartezeiten an den Wertstoffhöfen
Diese Ampel gibt in drei verschiedenen Stufen an, in welchem Umfang der jeweilige Wertstoffhof aktuell besucht ist. Des Weiteren wird noch eine etwaige Wartezeit angegeben. Die sogenannte „Wertstoffhofampel“ über die FFB Abfall-<link https: www.awb-ffb.de service glossar eintrag app acronym>App aufrufbar.
Mehr zur FFB Abfall-App auf der <link https: www.awb-ffb.de service abfuhrkalender ffb-abfall-app _blank external-link-new-window zu downloadmöglichkeiten der ffb>Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs Fürstenfeldbruck
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