Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Pressemitteilungen

Der Landkreis Fürstenfeldbruck vergibt freiwillige Zuschüsse an soziale Organisationen

27.03.2019

Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen wieder einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen.

Gefördert werden Organisationen, die ihre Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, die Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, sowie auch verschiedene Hilfen bei Krankheit und im Alter, im gesamten Landkreis anbieten.

Die erforderlichen Anträge können von der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de (<link _blank internal-link-new-window>Menüpunkt Gesundheit & Soziales & Migration/Hilfe in besonderen Situationen) heruntergeladen oder auch von Kathi Probst vom Amt für Soziales im Landratsamt Fürstenfeldbruck angefordert werden. Unter der
Telefonnummer 08141 519 258 steht sie für weitere Informationen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 01.Juli 2019.

Zurück
nach oben