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Digitales Landratsamt Fürstenfeldbruck: Staatsministerin Gerlach übermittelt Förderbescheid
Gerlach betont: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren - einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Be-stellen im Internet gewohnt sind. Der Bürger erwartet zu Recht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit der digitalen Verwaltung können die Kommunen schnell und direkt mit ih-ren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger.“
Am 1. Oktober 2019 trat die Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft. Da der Großteil der Ver-waltungsleistungen im kommunalen Bereich abgewickelt wird, unterstützt der Freistaat die bayerischen Gemeinden, Landkreise und Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“. Dafür stehen insgesamt 42,68 Millionen Euro bereit. Der Freistaat Bayern leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangs-gesetzes im kommunalen Bereich.
„Das Landratsamt Fürstenfeldbruck zeigt großes Engagement auf dem Weg zu einer digitalen bayerischen Verwaltung“, betont Landrat Thomas Karmasin. Annähernd die Hälfte der rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bereits mit der elektronischen Akte. Der flächendeckende Umstieg soll in den nächsten Jahren kontinuierlich fortschreiten. Spätestens Ende des Jahres 2022 sollen dann nahezu alle Verwaltungsleistungen und Angebote des Landratsamtes online zur Verfügung stehen und von zu Hause aus beantragt werden können. „Bei diesem breiten Spektrum, das das Landratsamt als kommunale und gleichzeitig staatliche Behörde abdecken muss, wird das eine Mammutaufgabe“, sagt Karmasin. „Deshalb freut es mich besonders, den vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für den Landkreis Fürstenfeldbruck ausgestellten För-derbescheid erhalten zu haben.“
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