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Pressemitteilungen
Ehrenamtliche Vormünder gesucht
Der Vormund agiert als rechtlicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen.
Seine Aufgabe ist es, Entscheidungen, die das Sorgerecht betreffen, zu regeln. Beispielsweise die Frage, wo soll das Kind leben oder welche Schule soll es besuchen. Die Vertretung vor Behörden gehört ebenfalls zu den Aufgaben.
Eine Vormundschaft kann unabhängig davon übernommen werden, ob der Vormund sein Mündel vorab schon kennt ober nicht.
Es können entweder Vormundschaften für ein bekanntes Kind bestehen, z.B. aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Es ist jedoch auch möglich, sich als ehrenamtlicher Vormund für fremde Kinder zu Verfügung zu stellen.
Grundsätzlich kann jeder Erwachsene ein ehrenamtlicher Vormund werden. Voraussetzungen sind die Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Zuverlässigkeit und dass kein Eintrag im Führungszeugnis besteht.
Interesse geweckt?
Für weitere Informationen können sich Interessierte an das Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck wenden unter Tel: 08141 519 278 oder per Mail an vormundschaft@lra-ffb.de.

