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Ehrenamtliche Vormünder gesucht

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Solange ein Kind oder Jugendlicher nicht volljährig ist, übernehmen in der Regel die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder. Manchmal kann es sein, dass Eltern diese Aufgaben nicht ausüben können. In diesen Fällen überträgt das Familiengericht die Verantwortung einer anderen Person, dem sogenannten Vormund. Nun werden wieder ehrenamtliche Vormünder gesucht.

Der Vormund agiert als rechtlicher Vertreter des Kindes oder Jugendlichen.
Seine Aufgabe ist es, Entscheidungen, die das Sorgerecht betreffen, zu regeln. Beispielsweise die Frage, wo soll das Kind leben oder welche Schule soll es besuchen. Die Vertretung vor Behörden gehört ebenfalls zu den Aufgaben.

Eine Vormundschaft kann unabhängig davon übernommen werden, ob der Vormund sein Mündel vorab schon kennt ober nicht.
Es können entweder Vormundschaften für ein bekanntes Kind bestehen, z.B. aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis. Es ist jedoch auch möglich, sich als ehrenamtlicher Vormund für fremde Kinder zu Verfügung zu stellen.

Grundsätzlich kann jeder Erwachsene ein ehrenamtlicher Vormund werden. Voraussetzungen sind die Freude am Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Zuverlässigkeit und dass kein Eintrag im Führungszeugnis besteht.

Interesse geweckt?
Für weitere Informationen können sich Interessierte an das Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck wenden unter Tel: 08141 519 278 oder per Mail an vormundschaft@lra-ffb.de.


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