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Führerscheine (Pflichtumtausch / Coronakrise): Postalisches Verfahren für den Umtausch von Alt-Führerscheinen in Scheckkarten

21.04.2020

Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes erinnert daran, dass Fahrerlaubnis-Inhaberinnen und Fahrerlaubnis-Inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 noch bestehende rosa und graue Papierführerscheine bis spätestens 19. Januar 2022 ins aktuelle Scheckkartenformat umtauschen müssen (Pflichtumtausch).

In diesem Zusammenhang liegt es angesichts des erwarteten hohen Andrangs im beiderseitigen Interesse, dass bereits jetzt kontinuierlich Anträge eingehen und bearbeitet werden.

Um auch während der Coronakrise den Pflichtumtausch unter Einhaltung der Maßnahmen zum Gesundheitsschutz reibungslos durchführen zu können, bietet die Fahrerlaubnisbehörde ab sofort ein Verfahren zum Umtausch auf postalischem Wege an.

Auf unserer Website <link http: www.lra-ffb.de _blank external-link-new-window>www.lra-ffb.de finden Sie eine Beschreibung des Verfahrens sowie die erforderlichen Formulare zum Herunterladen.

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