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Pressemitteilungen
Geflügelpest: Aufhebung der verschärften Biosicherheitsmaßnahmen
Zum Schutz vor einer Infektion mit dem Erreger der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) sind nach den rechtlichen Vorgaben für größere Geflügelhaltungen mit über 1.000 Stück Geflügel bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen, wie z. B. Sicherung gegen unbefugten Zutritt, die Verpflichtung zur Desinfektion von Räumen und Gerätschaften sowie das Tragen von geeigneter Schutzkleidung vorgeschrieben. Diese präventiven Maßnahmen waren wegen des starken Geflügelpestgeschehens bei Wassergeflügel und Greifvögeln auch für Kleinhaltungen angeordnet wor-den. Daneben waren Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Für den mobilen Geflügelhandel waren Untersuchungspflichten angeordnet worden.
Nach Mitteilung des LGL sind die Zahlen der Neumeldungen von Geflügelpest jahreszeitlich bedingt in Bayern in den letzten Wochen deutlich rückläufig. Zuletzt war die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln in Bayern im März festgestellt worden. Bei Wildvögeln wurden im April 2022 nur noch drei Geflügelpest-Infektionen nachgewiesen.
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