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Pressemitteilungen
Genehmigung des Haushaltes 2022
Ohne Beanstandungen wurde der Haushalt des Landkreises Fürstenfeldbruck für das Haushaltsjahr 2022 von der Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 07.03.2022 genehmigt. Die Haushaltswirtschaft ist geordnet und die dauernde Leistungsfähigkeit gilt noch als gesichert.
Um diese auch weiterhin zu gewährleisten, wird in Anbetracht der immer noch deutlich über dem Landesdurchschnitt liegenden Verschuldung von der Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen, im laufenden Haushaltsjahr und in den folgenden Jahren die hohe Verschuldung weiter zügig und konse-quent abzubauen, die Einnahmemöglichkeiten des Landkreises vollumfänglich zu nutzen, weiterhin höchste Anforderungen an die Ausgabedisziplin zu stellen und alle Maßnahmen des Landkreises eng unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu behandeln.
Der Haushalt 2022 des Landkreises ist auch durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Im Hinblick auf die damit verbundenen steuerlichen Belastungen der Kommunen konnte mit der strikten Planung allerdings eine Erhöhung der Kreisumlage vermieden werden.
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landratsamtes wird diese auf der Homepage des Landratsamtes öffentlich bekannt gemacht, wodurch der Haushalt 2022 dann rechtskräftig ist.
