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Pressemitteilungen
Genehmigung des Haushalts 2021
Um diese auch weiterhin zu gewährleisten, wird dem Landkreis in Anbetracht der weiterhin hohen Verschuldung von der Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen, die Einnahmemöglichkeiten vollumfänglich zu nutzen, höchste Anforderungen an die Ausgabedisziplin zu stellen und alle Maßnahmen des Landkreises eng unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit zu behandeln.
Der Haushalt 2021 des Landkreises ist auch durch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt. Zum 12.08.2020 trat die Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen anlässlich der Corona-Pandemie von 2020 (KommwEV) in Kraft. Diese Verordnung dient dem Zweck, die kommunalwirtschaftlichen Handlungsspielräume zu verbessern. Diese kommunalen Erleichterungen wurden im Haushalt 2021 des Landkreises jedoch nicht in Anspruch genommen.
Die Regierung von Oberbayern hat die Anstrengungen des Landkreises gewürdigt, trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen in der Corona-Krise einen ausgewogenen Haushalt aufgestellt zu haben. Dieser Haushalt, der über alle Fraktionen hinweg einstimmig beschlossen wurde, berücksichtigt die Interessen der Kommunen ebenso wie wichtige Aufgabenschwerpunkte des Landkreises. Mit diesem Finanzierungsrahmen können beispielsweise der ÖPNV, die Ausstattung der Schulen sowie die Kfz-Zulassungsstelle weiter ausgebaut werden.
Nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt des Landratsamtes wird diese auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht, so dass der Haushalt 2021 dann rechtskräftig ist.
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