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Geplante Einführung einer Ballungsraumzulage für den Landkreis Fürstenfeldbruck

01.08.2019

Landrat Thomas Karmasin will das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Arbeitgeber noch attraktiver machen. Um in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin konkurrenzfähig zu bleiben, ist geplant, für die Tarifbeschäftigten sowie die Beamtinnen und Beamten des Landkreises Fürstenfeldbruck eine ergänzende Fürsorgeleistung, die sogenannte Ballungsraumzulage, einzuführen. Ende Juni 2019 hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen, die Ballungsraumzulage zu verdoppeln und den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern, auch der Landkreis München überlegt, sich anzuschließen. Das motiviert das Landratsamt Fürstenfeldbruck als einen der größten Arbeitgeber des Landkreises und in direkter Nachbarschaft zu Stadt und Landkreis München vorzuschlagen, entsprechend nachzuziehen. Landrat Thomas Karmasin will den Vorschlag in den Kreisgremien im Herbst zur Diskussion stellen.

Aktuell kann der Landkreis Fürstenfeldbruck durch eine Ermächtigung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.V. (KAV) aus dem Jahr 1999 Tarifbeschäftigten - abhängig vom Wohnort und bis zu einem Grenzbetrag des Grundgehalts von 3.674,01 € - eine Ballungsraumzulage in Höhe von 126,62 € sowie 63,30 € für Auszubildende und Studenten zahlen. Der Kinderzuschlag in Höhe von 33,77 € wird bereits gezahlt.

Bei rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (inklusive des Abfallwirtschaftsbetriebs) und 440 Anspruchsberechtigten ergäben sich durch die Einführung dieser freiwilligen Leistung jährliche Zusatzkosten in Höhe von rund 618.000 €. Für die Beamtinnen und Beamten kann analog Art. 94 BayBesG bis zu einem Grenzbetrag des Grundgehalts von 3.674,01 € die Ballungsraumzulage in Höhe von 126,62 € gezahlt werden. Daraus ergäben sich weitere Kosten in Höhe von 55.000 €.
In der Hauptausschusssitzung vom Juli 2019 hat der KAV Bayern e.V. beschlossen, dass die Landeshauptstadt München Verhandlungen über einen örtlichen Tarifvertrag zur Erhöhung der Ballungsraumzulage sowie zur Erweiterung des Personenkreises aufnehmen darf.

Nach Abschluss der Tarifverhandlungen (voraussichtlich im Herbst 2019) kann der Landkreis Fürs-tenfeldbruck analog den Kreis der Bezugsberechtigten auf die Entgeltgruppe bis einschließlich E 12 TVöD bzw. S 18 TVöD-SuE ausweiten. Folglich könnten 99 % der Tarifbeschäftigten des Landkreises Fürstenfeldbruck eine Ballungsraumzulage erhalten. Daraus ergäben sich Gesamtkosten in Höhe von rund 1.263.000 € jährlich.

Eine Anhebung des Grundfreibetrags für Beamtinnen und Beamten kann nur durch eine Gesetzesänderung erfolgen. Hier hofft man im Landkreis Fürstenfeldbruck auf ein Tätigwerden des Freistaates Bayern.  


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