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Pressemitteilungen

Höhere Regelsätze ab 2020 in der Grundsicherung und der Sozialhilfe

12.11.2019
Der Landkreis Fürstenfeldbruck gewährt Senioren nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können, Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) im Rahmen der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe. Die Höhe der Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt wird nach Regelbedarfen bemessen, welche sich insbesondere aus den notwendigen angemessenen Unterkunftskosten und den Regelsätzen errechnen.

Der Kreistag hatte in seiner Kreistagssitzung am 06.04.2017 beschlossen, dass in Abweichung von den bundeseinheitlichen Regelsätzen für den Landkreis Fürstenfeldbruck ab 2017 höhere örtliche Regelsätze gelten sollen. Der Landkreis trug mit dieser Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München insgesamt sehr hoch sind und die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck einen höheren Bedarf für den Lebensunterhalt haben, als Personen in anderen Regionen Deutschlands. Die bundeseinheitlichen Regelsätze wurden für den Landkreis Fürstenfeldbruck diesbezüglich ab 01.01.2019 bspw. in der Regelbedarfsstufe 1 um mtl. 22 €  auf 446 € aufgestockt.

Zum 1. Januar werden die Regelsätze eines jeden Jahres per Rechtsverordnung des Bundes auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und Gehaltsentwicklung von Arbeitnehmern aus dem jeweiligen Vorjahr angepasst. Das Bundeskabinett hat am 18.09.2019 per Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2020 – RBSFV 2020 eine Anpassung der bundesweit geltenden Regelsätze zum 01.01.2020 um 1,88 Prozent beschlossen. Regelbedarfsstufe 1 sieht z.B. eine Anpassung  des bundesweit geltenden Regelsatzes von 424 € auf 432 € vor.

Damit auch die bedürftigen Senioren und Grundsicherungsempfänger im Landkreis Fürstenfeldbruck von dieser Erhöhung vollumfänglich profitieren, beschloss der Kreistag per Verordnung vom 18.12.2017 eine Fortschreibung der örtlichen Regelsätze, angepasst an die bundesgesetzlichen Regelungen. Durch diesen Beschluss erhält der betroffene Personenkreis weiterhin die sogenannte örtliche Aufstockung der Regelsätze. Konkret wird der örtliche Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 1 ab 01.01.2020 von monatlich 446 € auf 454 € steigen.

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