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Investitionskostenzuschuss an ambulante Pflegedienste

29.03.2023

Der Landkreis Fürstenfeldbruck fördert bedarfsgerechte, ambulante Pflegedienste mit einem Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionskosten. Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.
Diese Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können ab sofort unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519-506 steht Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landratsamtes für Fragen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2023.

 

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