Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Pressemitteilungen

Investitionskostenzuschuss des Landkreises an ambulante Pflegedienste

22.03.2021

Der Landkreis Fürstenfeldbruck stellt auch in diesem Jahr Haushaltsmittel bereit, damit bedarfsgerechte, ambulante Pflegedienste einen Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionskosten erhalten können.

Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.
Diese Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 / 519-506 steht Ihnen Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landrats-amtes für Fragen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.


Zurück
nach oben