- Bürgerservice08141-519 999
Pressemitteilungen
Investitionskostenzuschuss des Landkreises an ambulante Pflegedienste
22.03.2021
Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.
Diese Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 / 519-506 steht Ihnen Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landrats-amtes für Fragen zur Verfügung.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.
