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Investitionskostenzuschuss für ambulante Pflegedienste

01.04.2020

Der Landkreis Fürstenfeldbruck stellt auch in diesem Jahr Haushaltsmittel bereit, damit bedarfsge-rechte, ambulante Pflegedienste einen Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionskosten erhalten können.

Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.

Die zu Grunde liegende Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können <link _blank internal-link>hier heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519-506 steht Ihnen Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landratsamtes für Fragen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.

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