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Pressemitteilungen
Investitionskostenzuschuss für ambulante Pflegedienste
01.04.2020
Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.
Die zu Grunde liegende Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können <link _blank internal-link>hier heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519-506 steht Ihnen Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landratsamtes für Fragen zur Verfügung.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2020.
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