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Investitionskostenzuschuss für ambulante Pflegedienste

Der Landkreis Fürstenfeldbruck fördert bedarfsgerechte, ambulante Pflegedienste mit einen Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionskosten. Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.

Diese Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können ab sofort unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519-5388 steht Herr Zoth vom Amt für Soziales des Landrats-amtes für Fragen zur Verfügung.
Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2024.

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