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Investitionskostenzuschuss für ambulante Pflegedienste beantragen

08.04.2022

Der Landkreis Fürstenfeldbruck fördert bedarfsgerechte ambulante Pflegedienste mit einem Zuschuss zu den betriebsnotwendigen Investitionskosten. Die Fördervoraussetzungen sind in der landkreiseigenen „Richtlinie zur Förderung ambulanter Dienste“ geregelt.

Diese Richtlinie sowie die notwendigen Antragsformulare können ab sofort unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Unter der Telefonnummer 08141 519-506 steht Ihnen Frau Pfeiffer vom Amt für Soziales des Landrats-amtes für Fragen zur Verfügung.

Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2022.


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