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Kommunalwahlen am 15. März 2020

12.12.2019
Am Sonntag, den 15. März 2020 finden in Bayern die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen (sog. Kommunalwahlen) statt. In jeder Gemeinde des Landkreises Fürstenfeldbruck und auch im Landkreis selbst ist jeweils ein Wahlleiter und ein stellvertretender Wahlleiter für die Gemeinde- bzw. Landkreiswahlen benannt worden. Zum Wahlleiter für die Landkreiswahlen wurde Robert Drexl bestellt; Stellvertreterin ist Ursula Kindler. Der Wahlleiter hat u.a. durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern. Diese Aufforderung darf frühestens am 89. Tag vor der Wahl (= 17. Dezember 2019) und muss spätestens am 66. Tag vor der Wahl (= 9. Januar 2020) erfolgen. Die Wahlvorschläge für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen sind bei den jeweiligen Gemeindewahlleitern und die für die Landrats- und Kreistagswahl beim Wahlleiter für die Landkreiswahlen ab dem Tag der Bekanntmachung bis spätestens 23. Januar 2020, 18 Uhr, schriftlich einzureichen. Wenn bis dahin kein oder nur ein Wahlvorschlag eingereicht wurde, sieht das Wahlrecht eine Nachfrist bis 30. Januar 2020, 18 Uhr, vor. Um die größte Einreichungsmöglichkeit zu gewährleisten, wird der Landkreiswahlleiter am 17. Dezember 2019 durch amtliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern. Ab diesem Tag nimmt die Wahlleitung (in der Münchner Straße 34 in Fürstenfeldbruck) die Wahlvorschläge für die Landkreiswahlen entgegen.  Zurück
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