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Landkreis Fürstenfeldbruck einer der ersten bei aktueller Erhebung des Freistaates Bayern von ÖPNV-Haltestellen und deren Ausbauzustand

01.06.2021
Beispiel einer barrierefreien Haltestelle im Landkreis Fürstenfeldbruck.

Beispiel einer barrierefreien Haltestelle im Landkreis Fürstenfeldbruck. Foto: LRA FFB

Der Freistaat Bayern startet erstmals mit dem Landkreis Fürstenfeldbruck seine Erhebungen für einen verbesserten Fahrgast-Service zum Thema Haltestellen: Die elektronischen Fahrplaninformationen über App und Webportale sollen künftig in Bayern flächendeckend Auskunft zu Ausstattungsmerkmalen und der Barrierefreiheit geben können.

Über 400 Haltestellen im Landkreis (und damit ca. 800 Haltepunkte bei gegenüberliegenden Haltestellen) ermöglichen den Fahrgästen, nah vor der Haustüre MVV-RegionalBusse und MVV-RufTaxis im Alltag und der Freizeit für ihre Fahrten zu nutzen.

Mit seinem aktuellen Nahverkehrsplan und der Besetzung einer Stelle u.a. für die Aufgabe „Haltestellen“ in der Stabsstelle ÖPNV hat der Landkreis Fürstenfeldbruck die vertraglich geforderten Grundlagen geschaffen, zusammen mit dem Freistaat Bayern Daten zu erheben und das angelegte Kataster fortzuschreiben.

„Damit können wir den digitalen Fahrgast-Service im Öffentlichen Nahverkehr weiter verbessern und jederzeit auf ein wichtiges neues Arbeitstool zum effizienten Mobilitäts-Ausbau zugreifen“, so Landrat Thomas Karmasin zum Projektstart.

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) betreut im Auftrag des Freistaates Bayern das „Durchgängige elektronische Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungssystem (DEFAS)“. Dieses versorgt z.B. auch den MVV-Landkreis Fürstenfeldbruck und dessen beauftragte Verkehrsunternehmen mit wichtigen Informationen in Apps, Webseiten, Fahrzeugen und Haltestellenanzeigern. Die elektronische wie fotografische Erfassung von Haltestellen und deren Merkmalen, auch zum barrierefreien Ausbauzustand, erfolgt über die Firma PTV Transport Consult GmbH im Auftrag der BEG zusammen mit dem Landratsamt. Zu erfassende Merkmale sind unter anderem der Befestigungsgrad des Bodenbelags, die korrekte Verortung, Vorhandensein von Bodenindikatoren, Länge der Wartefläche, Art und Höhe von Bordsteinen, vorhandene Sitzplätze oder mögliche Engstellen.

Hinzu kommt, dass der Freistaat Bayern im Personenbeförderungsgesetz festgelegt hat, das ÖPNV-Angebot in Bayern vollständig barrierefrei zu gestalten. Zuständig für den Ausbau von Haltestellen sind die Städte und Gemeinden, die über den 2019 vom Landkreis Fürstenfeldbruck verabschiedeten Nahverkehrsplan unterstützt werden, in dem der einheitliche Standard zur Barrierefreiheit der Haltestellen festgelegt ist.

Derzeit sind 37 Haltestellen barrierefrei ausgebaut. Für knapp weitere 400 stehen die Planungen in den Kommunen an, die mit dem Landratsamt Fürstenfeldbruck in Kontakt stehen, um das gesetzlich festgelegte Ziel zu erreichen.

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