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Pressemitteilungen
Landkreis Fürstenfeldbruck wird ab Dienstag, den 26.02.2019 Sperrgebiet zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
22.02.2019
Ein am 20.02.2019 festgestellter Fall im Landkreis Rems-Murr führt dazu, dass die gesetzlich vorgeschriebene 150-km-Schutzzone (sog. Restriktionszone) sich nun bis nach Oberbayern und den Landkreis Fürstenfeldbruck erstreckt. Ausführliche Informationen gibt es beim <link https: www.lgl.bayern.de tiergesundheit tierkrankheiten virusinfektionen blauzungenkrankheit index.htm _blank external-link-new-window>Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

