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Maskenpflicht im Landratsamt ab 18. Mai 2020

14.05.2020

Wer ab 18. Mai aufgrund einer Terminvereinbarung das Landratsamt aufsucht, der muss dies mit einem Mund-Nasen-Schutz tun. Das hat Landrat Thomas Karmasin angekündigt. Dies gilt auch für die Außenstellen der Kreisbehörde.

Insbesondere in der Kraftfahrzeugzulassungsstelle und in der Ausländerbehörde herrscht trotz der im Moment nur mit Terminvereinbarung möglichen Vorsprache ein reger Kundenverkehr.

„Wir müssen dafür sorgen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch unsere Bürge-rinnen und Bürger geschützt sind. Das Tragen von sogenannten Community-Masken ist für den Großteil unserer Bevölkerung beim Besuch von Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und sonstigen Einrichtungen ohnehin längst zur Normalität geworden“, sagt Landrat Thomas Karmasin.

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