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Naturschutzgebiet Ampermoos

09.04.2020

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bittet um Beachtung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ampermoos“zwischen 01. März bis 15. Juli zum Schutz der wiesenbrütenden Vogelarten.

Das Ampermoos ist eines der letzten Flusstal-Niedermoore Bayerns. Es ist ein international bedeutsames Feuchtgebiet und Vogelschutzgebiet mit vielen gefährdeten Pflanzen und Tieren. Das Ampermoos bietet für viele vom aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten den einzig möglichen Lebensraum und ist deshalb von überragender Bedeutung für unsere heimische Tier- und Pflanzenwelt. Besondere Bedeutung kommt dem Großen Brachvogel zu, der wie andere hier vorkommende Wiesenbrüterarten, am Boden brütet und dadurch besonders sensibel auf Störungen reagiert. Deshalb wird eindringlich gebeten, sich nur auf den angelegten Wegen aufzuhalten und nicht querfeldein zu gehen.

Nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Ampermoos“ ist es deshalb in der Zeit vom 01. März bis 15. Juli insbesondere zum Schutz der wiesenbrütenden Vogelarten verboten:

- die Wege zu verlassen und das Gelände (z.B. Streuwiesen) zu betreten

- die Gewässer (z.B. Amper) zu befahren oder in ihnen zu baden

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck bedankt sich für Ihr Verständnis.

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