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Pressemitteilungen
Neues Testkonzept des Freistaats Bayern: Schließung der Corona-Teststrecke Fürstenfeldbruck
Die kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat deshalb kurzfristig ihre Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungsbehörden für die Teststrecken eingestellt.
Der Landkreis Fürstenfeldbruck betrieb in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) zwei Drive-in-Teststrecken in Fürstenfeldbruck und Germering. Die Meldungen für die Testungen kamen von den niedergelassenen Ärzten und von der KVB, die Prüfung und Ter-minvergabe sowie die Information der Getesteten über zunächst alle, später nur die negativen Be-funde, erledigte das Team des Versorgungsarztes, bestehend aus Personal des Landratsamts. Die Beauftragung des Dienstleisters erfolgte auch durch den Landkreis, die KVB stellte die notwendigen Ärzte und Ärztinnen und übernahm die Laboruntersuchungen. Die ärztliche Leistung und die Laboruntersuchung wurde über die Kassen abgerechnet.
Mit der Aufhebung des Katastrophenfalls Mitte Juni fällt die Kostenbeteiligung des Freistaats Bayern am Betrieb der Teststrecken über die Katastrophenschutz-Finanzierung weg. Da auch die Zahl der täglichen Testungen rückläufig war, wurde zunächst die Teststrecke in Germering am 29.06.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Das neue gemeinsame Testkonzept, das zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der KVB vereinbart und am 30.06.2020 bei einer Pressekonferenz vorgestellt wurde, sieht vor, dass Testungen von Personen unabhängig von Symptomen oder Kontakt zu COVID-19-Infizierten ab sofort bei den niedergelassenen Vertragsärzten durchgeführt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund hat die KVB mit sofortiger Wirkung die Beteiligung an der Teststrecke Fürstenfeldbruck eingestellt. Der Landkreis hat daraufhin entschieden, die Teststrecke Fürstenfeldbruck ab Freitag, 03. Juli 2020, zu schließen. Die betroffenen Ärzte und Patienten wurden entsprechend informiert.
Landrat Thomas Karmasin erklärt, dass die Schließung der Teststrecke ohne zur Verfügung ste-hende Ärzte und Ärztinnen die einzige Reaktionsmöglichkeit war: „Die Landkreise werden größtenteils über die Kreisumlage finanziert. Wir haben in der Not schnell und unbürokratisch geholfen durch die Einrichtung der ersten Teststrecke und dann mithilfe des Versorgungsarztes und seines Teams in Zusammenarbeit mit der KVB für die weiteren Teststationen. Aber wir können nicht dauerhaft Aufgaben übernehmen, für die wir nicht zuständig sind und die wir – außerhalb des Katastrophenfalls – auch gar nicht finanzieren dürfen. Ich erinnere daran, dass jede Gemeinde gegen den Kreisumlagebescheid Rechtsmittel einlegen kann und erfolgreich sein wird, wenn ein Kreis kreisfremde Aufgaben finanziert. Wir haben hier ja mit dem aus dem Jahr 1992 stammenden sog. „Eichenauer Urteil“ Rechtsgeschichte geschrieben.“
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