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Soziale Organisationen können Zuschuss beantragen

07.04.2022

Ab sofort können Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfegruppen und sonstige soziale Organisationen einen Antrag auf einen freiwilligen Zuschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck stellen. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2022.

Gefördert werden Organisationen, die ihre Dienste, wie zum Beispiel die Beratung in sozialen Angelegenheiten, verschiedene Hilfen bei Krankheit oder im Alter sowie die Betreuung der Familie bei Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils, im gesamten Landkreis anbieten.

Die Anträge können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-ffb.de/foerderung-sozialer-angelegenheiten im Downloadbereich heruntergeladen werden. Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 08141 519 506 erhältlich.

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