Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Pressemitteilungen

Vereinspauschale 2019 beantragen!

15.01.2019

Die Zuschussanträge müssen spätestens am 01.03.2019 vollständig beim Landratsamt Fürstenfeldbruck eingereicht werden.

Den Sport- und Schützenvereinen des Landkreises, denen im letzten Jahr die Vereinspauschale gewährt wurde, sind bereits die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Vereinspauschale) per Post zugegangen. Das Anschreiben an die Vereine sowie das Antragsformular mit Anlagen findet man auch auf der Homepage des Landratsamtes Fürstenfeldbruck, www.lra-ffb.de, unter Landkreis&Politik/Freizeit/Sport und Vereinswesen.

Die Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und –verbände werden nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Die Zuschussanträge (1-fach) müssen spätestens am 01.03.2019 vollständig, mit den Originallizenzen, beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Referat 33, eingereicht werden. Da es sich bei der „Stichtagsregelung 1. März“ um eine Ausschlussfrist handelt, verbieten sich Ausnahme- oder Härtefallregelungen.

Alle anerkannten Übungsleiterlizenzen, die innerhalb des Zeitraums des Stichtages des Vorjahres (also 1. März 2018) und dem aktuellen Stichtag (1. März 2019) gültig sind, werden in die Förderung einbezogen. Eine Liste der anerkannten Lizenzen finden Sie im Internet im Downloadbereich des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr unter www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine/index.php.

Aber auch Vereine, die keine „lizenzierten“ Übungsleiter beschäftigen, können die Vereinspauschale beantragen. Grundlage ist hier die Anzahl der Mitglieder, wobei Kinder und Jugendliche mit höherer Gewichtung berücksichtigt werden.

Das Landratsamt empfiehlt, die Anträge so rechtzeitig abzugeben, dass eventuelle Ergänzungen noch fristgerecht nachgereicht werden können. Für Fragen steht die Rufnummer 08141 519-373 zur Verfügung.

Zurück
nach oben