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Verpflichtungserklärung – Abgabe jetzt auch online möglich – Änderungen in der Bearbeitung

08.10.2024

Das Bürgerservice-Zentrum (BSZ) und die Ausländerbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck informieren über folgendes:

Seit kurzem besteht die Möglichkeit, die Verpflichtungserklärung zur Einladung ausländischer Besucherinnen und Besucher vollelektronisch, ohne Vorsprache im BSZ zu bearbeiten. Die Sachbearbeitung vor Ort wurde angepasst.

Für Kurzzeitaufenthalte werden ab sofort sechs Gehaltsabrechnungen und in der Regel keinen Nachweis mehr über die Wohnverhältnisse benötigt.
Weitere Informationen zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sind direkt beim Bürgerservice-Zentrum des Landratsamts unter 08141 519 -999 oder bsz@lra-ffb.de zu erfragen.
Das BSZ bittet um Verständnis, wenn vorübergehend die Bearbeitung aufgrund der Änderungen länger als üblich dauern kann.

Eine Übersicht aller Online-Dienste des Landratsamts Fürstenfeldbruck ist auf der Homepage unter https://www.lra-ffb.de/amt-service/online-dienste zu finden.
 

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