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Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für die Jahre 2024 bis 2028; Einspruchsmöglichkeit

Beispielfoto.

In der Zeit vom 08. Mai bis einschließlich 15. Mai 2023 liegt im Bürgerservicezentrum des Landratsamtes, Münchner Str. 32, die Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses für die Wahl der Jugendschöffen zur Einsicht aus.

Einsprüche gegen die Vorschlagsliste können bis einschließlich 22. Mai 2023 schriftlich erhoben werden, mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufweist, die nach den einschlägigen Bestimmungen nicht hätten aufgenommen werden dürfen.

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