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Vorerst keine weiteren Öffnungsschritte gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

18.03.2021

Im Landkreis Fürstenfeldbruck wird es – wie in ganz Bayern – in den nächsten Tagen vorerst keine weiteren Öffnungsschritte geben.

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) sieht unter bestimmten Bedingungen ab dem 22.03.2021 die Möglichkeit von Öffnungen hinsichtlich der Außengastronomie, kultureller Einrichtungen und Sportausübung vor. Für die Einleitung dieses weiteren Öffnungsschritts setzt die hierfür einschlägige Bestimmung des § 27 der 12. BayIfSMV voraus, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mindestens 14 Tage in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 100 bzw. 50 nicht überschritten wird und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig erscheint. Von solch einer stabilen oder rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens ist nur auszugehen, wenn in einem Gebiet eines Landkreises auf Grundlage des Verlaufs der maßgeblichen vergangenen 14 Tage auch künftig mit einer stabilen oder positiven Tendenz gerechnet werden kann.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am Nachmittag des 18. März mitgeteilt, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Lage i.S.d. § 27 der 12. BayIfSMV ausgegangen werden kann. Es wird daher seitens des Ministeriums kein Einvernehmen zu Öffnungsschritten nach § 27 der 12. BayIfSMV erteilt, das aber für Öffnungsschritte eines jeden Landkreises erforderlich wäre.


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