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Weitere Öffnungsschritte im Landkreis Fürstenfeldbruck ab Sonntag, 16. Mai - Außengastronomie, Kultur und Sport

14.05.2021

Ab Sonntag, 16.05.2021, können im Landkreis Fürstenfeldbruck die Außengastronomie, Kinos, Theater und Konzerthäuser wieder öffnen. Zudem gibt es auch im Bereich Sport neue, gelockerte Regelungen.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die vom Landratsamt Fürstenfeldbruck am 13.05.2021 beantragten weiteren Öffnungsschritte heute genehmigt. Dies bedeutet, dass unter der Vorausset-zung, dass auch morgen, Samstag, 15.05.2021, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz 100 nicht überschreitet, folgende Öffnungsschritte ab Sonntag, 16.05.2021, zugelassen sind:

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung.
    Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener Schnelltest, oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.
    Personen aus einem Haushalt können also auch ohne negatives Testergebnis die Außengastronomie besuchen. Auch in der Außengastronomie gelten die Kontaktbeschränkungen, d.h., dass man an einem Tisch lediglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands sitzen kann. Die Gesamtzahl darf maximal fünf Personen betragen. Zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
     
  • Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Testnachweis (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener Schnelltest, oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test).
     
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen negativen Testnachweis (vor höchstens 24 Stunden vorgenommener Schnelltest, oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test) verfügen. Auch im Bereich Sport gelten die Kontaktbeschränkungen, d.h. dass Sport lediglich mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands getrieben werden kann. Die Gesamtzahl darf maximal fünf Personen betragen. Zu den Hausständen gehörende Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt.
     
  • Das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege hat klargestellt, dass die Öffnung von Fitnessstudios nicht möglich ist. Fitnessstudios sind Freizeiteinrichtungen, diese können derzeit noch nicht öffnen.


Die Öffnungen können nur unter Beachtung von Rahmenkonzepten, die von den zuständigen Ministerien im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium erarbeitet wurden, erfolgen. Die Rahmenkonzepte wurden im Bayerischen Ministerialblatt bekannt gegeben, zu finden unter www.verkuendung-bayern.de.

Diese neuen Regelungen gelten nur so lange, wie der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis nicht an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. In diesem Fall würden die neuen Regelungen ab dem übernächsten Tag wieder außer Kraft treten.

 

Weitere Informationen zu den Rahmenkonzepten
•    Rahmenkonzept Sport (BayMBl. 2021 Nr. 309, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/309/baymbl-2021-309.pdf )
•    Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf )
•    Rahmenkonzept Gastronomie (BayMBl. 2021 Nr. 311, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/311/baymbl-2021-311.pdf )
•    Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern (BayMBl. 2021 Nr. 312, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/312/baymbl-2021-312.pdf )

 


 

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